Beim Kinderzuschlag braucht jedes Kind eine eigene Anlage Kind (KiZ 1-AnK). Verwandtschaft, eigenes Einkommen, Nachweis-Spalte: erklärt, was in welche Zeile gehört.
Zum Antrag auf Kinderzuschlag gehören drei Formulare: der Hauptantrag KiZ 1, die Anlage für dich und deine Partnerin oder deinen Partner — und für jedes Kind eine eigene Anlage Kind, im Amtsdeutsch KiZ 1-AnK.
Diese Anlage ist die Stelle, an der die meisten Rückfragen entstehen. Nicht weil sie besonders lang wäre, sondern weil sie zwei Dinge abfragt, die man leicht falsch versteht: was als eigenes Geld des Kindes zählt, und was ein leer gelassenes Kästchen bedeutet.
Fang mit der Kopfzeile an: Dort gehören dein Name und deine Kindergeldnummer hin, nicht der Name des Kindes. Die Anlagen werden im Posteingang oft vom Hauptantrag getrennt — ohne diese beiden Angaben findet niemand die passende Akte.
So, wie es in der Geburtsurkunde steht. Die Staatsangehörigkeit ist meist dieselbe wie deine, aber eben nicht immer — nachgefragt wird sie hier für jedes Kind einzeln.
Das Formular kennt an dieser Stelle nur zwei Möglichkeiten: eigenes (leibliches) Kind oder Stiefkind. Und es fragt zweimal — einmal für dich, einmal für die zweite erwachsene Person im Haushalt.
Ein Stiefkind ist aus Sicht des Formulars das leibliche Kind deiner Partnerin oder deines Partners. Das Kreuz gehört dann in die Spalte der Person, zu der die Verwandtschaft besteht.
Für Pflege-, Enkel- oder Geschwisterkinder hat dieses Blatt kein Kästchen. Wenn du für ein solches Kind Kindergeld beziehst, trag es trotzdem im Hauptantrag ein und lass die beiden Kreuze hier frei — die Familienkasse klärt den Fall dann individuell. Ein falsch gesetztes Kreuz wäre schlechter als ein leeres.
Hier wird abgefragt, ob das Kind verheiratet ist, ein eigenes Kind hat, mit einer Partnerin oder einem Partner zusammenlebt, eine berufsbildende Schule besucht oder studiert, in einem Wohnheim oder Internat untergebracht ist oder in einer stationären Einrichtung lebt.
Das siebte Kästchen ist das wichtigste und wird am häufigsten übersehen: „keine der Angaben trifft zu“. Wer auf nichts davon zutrifft, muss genau dieses Kästchen ankreuzen. Alles leer zu lassen heißt für die Familienkasse nicht „nein“, sondern „übersehen“ — und das löst eine Rückfrage aus.
Ein Punkt daraus ist mehr als eine Formalie: Kinderzuschlag gibt es nur für unverheiratete Kinder. Wer das erste Kästchen ankreuzt, sollte damit rechnen, dass für dieses Kind kein Kinderzuschlag gezahlt wird.
Freiwillige Angabe. Gemeint sind Situationen, in denen ein Kind regelmäßig mehr braucht als andere — etwa bei einer Schwerbehinderung oder wenn die Ernährung aus gesundheitlichen Gründen teurer ist. Bei einer Schwangerschaft wird zusätzlich der voraussichtliche Entbindungstermin abgefragt.
Freiwillig heißt nicht folgenlos: Ohne die Angabe wird der Mehrbedarf nicht berücksichtigt. Wer ihn geltend macht, legt einen passenden Nachweis bei — je nach Fall etwa einen Schwerbehindertenausweis oder eine ärztliche Bescheinigung auf dem dafür vorgesehenen Vordruck.
Gefragt sind die Einnahmen des Kindes in den sechs Monaten vor der Antragstellung. Das ist der Teil, der den Kinderzuschlag rechnerisch am stärksten beeinflusst: Eigenes Geld des Kindes mindert den Betrag, der für dieses Kind gezahlt wird.
Das Kindergeld selbst zählt hier ausdrücklich NICHT dazu. Es ist Voraussetzung für den Kinderzuschlag, nicht Einkommen des Kindes. Wer es hier einträgt, rechnet sich selbst arm.
Der häufigste Fall. Unterhalt vom anderen Elternteil und Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt sind zwei verschiedene Zeilen — wer beides bekommt, kreuzt beides an.
Wichtig ist auch der umgekehrte Fall: Bekommt das Kind gar keinen Unterhalt und lebst du nicht mit dem anderen leiblichen Elternteil zusammen, verlangt die Familienkasse dafür ein eigenes Formular, die Anlage zu Unterhalt und Unterhaltsvorschuss. Das gilt ebenso, wenn der Unterhalt unter den Sätzen liegt, die für das Alter des Kindes vorgesehen sind — die maßgeblichen Beträge stehen im Formular selbst.
Verdient das Kind selbst etwas, gehört das hierher — mit den Abrechnungen als Nachweis.
Für Schülerinnen und Schüler gibt es eine eigene Zeile für den Zeitraum eines Ferienjobs. Sie ist nicht zufällig da: Einkommen, das ausschließlich in den Schulferien erarbeitet wurde, wird anders behandelt als laufender Verdienst. Wer den Zeitraum einträgt, gibt der Familienkasse die Möglichkeit, das zu berücksichtigen.
Halbwaisen- und Waisenrente, Krankengeld, BAföG, Leistungen aus einem Freiwilligendienst: Für all das gibt es eigene Zeilen, jeweils mit dem passenden Bescheid als Nachweis.
Die Spalte heißt „Als Nachweis(e) füge ich bei“. Ein Kreuz dort ist also keine Angabe über die Art des Einkommens, sondern eine Aussage darüber, was du dem Umschlag tatsächlich beilegst.
Praktisch heißt das: Kreuze an, was du beilegst, und leg bei, was du ankreuzt. Ein Kreuz ohne Beleg führt zur Rückfrage — ein Beleg ohne Kreuz meist auch.
Diesen Teil brauchen nur Kinder, die selbst Geld verdienen. Abgefragt werden Fahrtkosten zur Arbeitsstätte — entweder Fahrkarten für Bus und Bahn oder, bei Autofahrten, die einfache Wegstrecke und die Arbeitstage pro Woche —, Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung, Altersvorsorge sowie Unterhalt, den das Kind selbst zahlt.
Der Sinn dahinter: Diese Ausgaben mindern das Einkommen, das angerechnet wird. Wer sie wegsässt, meldet ein höheres Einkommen des Kindes, als tatsächlich zählt — und bekommt weniger.
Die Anlage Kind gilt je Kind. Bei drei Kindern gehören drei ausgefüllte und unterschriebene Blätter in den Umschlag, nicht eines mit drei Namen.
Ohne deinen Namen und die Kindergeldnummer oben ist das Blatt für die Familienkasse ein loses Papier ohne Vorgang. Das kostet mehr Zeit als alle anderen Fehler zusammen.
Jede Anlage wird einzeln unterschrieben, nicht nur der Hauptantrag. Auf dem Blatt steht unten eine eigene Erklärung mit eigener Unterschriftszeile.
AmtWerk fragt dich einmal nach jedem Kind — Name, Geburtsdatum, Verhältnis zu dir, ob es eigenes Geld bekommt und woher — und erzeugt daraus für jedes Kind eine eigene, fertig ausgefüllte Anlage. Zusammen mit dem Hauptantrag und der Anlage für dich und deine Partnerin oder deinen Partner.
Am Ende bekommst du außerdem eine Liste der Nachweise, die zu deinen Angaben passen — damit die Kreuze in der Nachweis-Spalte und der Inhalt deines Umschlags zusammenpassen. Alle Fragen kannst du kostenlos durchgehen und dein Ergebnis vorher ansehen.
Stand: 15.08.2026
AmtWerk ist eine Ausfüllhilfe und keine Rechtsberatung. Ob dir Kinderzuschlag zusteht und in welcher Höhe, entscheidet allein die zuständige Familienkasse. Bitte prüfe alle Angaben vor dem Einreichen selbst.