Regelsatz, Warmmiete, Einkommen: was in die Berechnung einfließt — und wie AmtWerk dir während des Ausfüllens eine unverbindliche Schätzung deines Betrags zeigt.
Die ehrliche Antwort auf diese Frage lautet zuerst: Es kommt darauf an. Die Höhe von Grundsicherung (vormals Bürgergeld) hängt von deinem Haushalt, deiner Miete und deinem Einkommen ab — eine Zahl, die für alle gleichermaßen gilt, gibt es nicht.
Trotzdem lässt sich verstehen, welche Angaben in die Rechnung einfließen, ohne dass du sie selbst durchführen musst. Dieser Text erklärt die einzelnen Bausteine — und wie AmtWerk dir während des Ausfüllens eine unverbindliche Schätzung deines Betrags anzeigt, lange bevor der Bescheid kommt.
Die Schätzung ersetzt keine Entscheidung des Jobcenters — sie hilft dir nur, deinen eigenen Antrag besser einzuordnen.
Jede Person in deinem Haushalt bekommt einen monatlichen Grundbetrag für Essen, Kleidung, Strom und ähnliche laufende Kosten — den sogenannten Regelsatz. Er ist gestaffelt: Wer allein lebt, bekommt mehr als ein Partner oder eine Partnerin in einer Bedarfsgemeinschaft, und Kinder bekommen je nach Alter eine eigene, niedrigere Stufe.
Diese Beträge legt der Gesetzgeber jedes Jahr neu fest und veröffentlicht sie — sie sind also kein Geheimnis, ändern sich aber regelmäßig. Genau deshalb nennt dieser Text hier bewusst keine Zahl: Sie wäre in wenigen Monaten veraltet.
Zum Regelsatz kommt deine Warmmiete hinzu — Kaltmiete, Nebenkosten und Heizung zusammen —, sofern sie für deinen Haushalt als angemessen gilt. Was als angemessen zählt, legt jede Kommune anhand ihrer eigenen Mietpreise fest, nicht bundesweit einheitlich.
Wohnst du deutlich teurer, als es die Grenzen deiner Kommune vorsehen, wird die Miete meist trotzdem zunächst weiter voll übernommen — verbunden mit der Aufforderung, die Kosten zu senken oder umzuziehen.
In bestimmten Lebenslagen kommt ein Zuschlag zum Regelsatz hinzu: bei einer Schwangerschaft, wenn du alleinerziehend bist, bei einer anerkannten Behinderung oder wenn du aus gesundheitlichen Gründen teurer essen musst. Jeder dieser Zuschläge hat eigene Voraussetzungen, die das Jobcenter im Einzelfall prüft.
Wer arbeitet, darf nicht das gesamte Einkommen behalten, aber auch nicht alles verrechnen lassen: Ein erster Teil des Erwerbseinkommens bleibt komplett anrechnungsfrei, damit sich Arbeiten neben dem Bezug immer lohnt.
Oberhalb dieses Grundfreibetrags bleibt ein weiterer Anteil geschützt — gestaffelt in zwei Stufen mit unterschiedlichen Prozentsätzen, je nachdem wie hoch das Einkommen ausfällt. Erst was darüber liegt, wird voll auf den Bedarf angerechnet.
Lebst du mit minderjährigen Kindern zusammen, verschiebt sich die obere Grenze dieser Staffel etwas nach oben — ein weiterer Grund, warum zwei Haushalte mit demselben Einkommen unterschiedlich viel behalten dürfen.
Kindergeld, Unterhalt, Renten oder ähnliche Einkünfte werden anders behandelt als Lohn aus Arbeit — meist ohne den Freibetrag, der für Erwerbseinkommen gilt. Das ist einer der Gründe, warum eine grobe Faustregel selten zum echten Bescheid passt.
AmtWerk zeigt dir zwei Mal während des Ausfüllens eine Spanne in Euro, nicht nur eine Ampelfarbe. Das erste Mal direkt nach dem kurzen Kurzcheck am Anfang, auf Basis der wenigen groben Angaben, die du dort machst — Haushaltsgröße, Warmmiete, Einkommen.
Das zweite Mal steht die Schätzung auf der Zusammenfassung kurz vor dem Bezahlen, und dort rechnet sie mit deinen tatsächlichen Antworten aus dem vollständigen Hauptantrag — deiner echten Miete, deinem echten Einkommen, den echten Angaben zu deinem Haushalt. Diese zweite Zahl ist deshalb in aller Regel treffender als die erste.
Beide Rechnungen laufen ausschließlich in deinem Browser. Es wird dafür nichts an einen Server geschickt und nirgends gespeichert — dieselbe Grundregel, nach der auch der gesamte restliche Antrag entsteht.
Manche Angaben lassen sich in einer Schätzung nicht sauber abbilden: ob deine Miete als angemessen gilt, entscheidet allein deine Kommune. Ob bestimmtes Vermögen zählt oder geschützt ist, prüft das Jobcenter im Detail. Und einzelne Mehrbedarfe hängen von Nachweisen ab, die eine Schätzung nicht kennt.
Deshalb rechnet AmtWerk in diesen Fällen lieber gar keine Zahl aus, statt eine zu zeigen, die vermutlich falsch wäre. Über die tatsächliche Höhe entscheidet in jedem Fall ausschließlich das Jobcenter, anhand deines vollständigen Antrags.
AmtWerk führt dich in einfacher Sprache durch den Hauptantrag und alle passenden Anlagen, trägt deine Antworten in das amtliche Formular ein — und zeigt dir dabei die beschriebene Schätzung, ohne dass du dafür etwas zusätzlich eingeben musst.
Du kannst alle Fragen kostenlos durchgehen und deinen fertigen Antrag vorher ansehen. Bezahlt wird erst am Ende, direkt vor dem Download.
Stand: 26.08.2026
AmtWerk ist eine Ausfüllhilfe und keine Rechtsberatung. Wie viel Grundsicherung dir zusteht, entscheidet allein das zuständige Jobcenter. Die angezeigte Schätzung ist unverbindlich und kein Bescheid.