AmtWerk

Mietzuschuss oder Lastenzuschuss: Was ist der Unterschied?

Wohngeld gibt es für Mieter/innen (Mietzuschuss) und Eigentümer/innen (Lastenzuschuss). Was jeweils als Wohnkosten zählt, was gleich bleibt, und wie du herausfindest, welche Variante für dich gilt.

„Wohngeld“ ist der Oberbegriff für zwei amtliche Formulare: den Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter und den Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer, die selbst in ihrer Wohnung oder ihrem Haus wohnen. Beide verfolgen dasselbe Ziel — einen Zuschuss zu den Wohnkosten —, fragen aber unterschiedliche Angaben ab.

Welche der beiden Varianten für dich gilt, entscheidet allein, ob du zur Miete wohnst oder Eigentümer/in bist. Bekommst du bereits Wohngeld, steht die passende Bezeichnung auf deinem letzten Wohngeldbescheid.

Bist du unsicher, welche Variante zu dir passt: Miete zahlst du an eine Vermieterin oder einen Vermieter — gehört dir die Wohnung selbst, geht es um den Lastenzuschuss.

Wer bekommt welche Variante

Mietzuschuss — für Mieterinnen und Mieter

Gilt, wenn du zur Miete wohnst, egal ob Wohnung oder Haus. Auch wer zur Untermiete oder in einer Genossenschaftswohnung lebt, beantragt den Mietzuschuss.

Lastenzuschuss — für Eigentümerinnen und Eigentümer

Gilt, wenn dir die selbst bewohnte Wohnung oder das selbst bewohnte Haus gehört. Vermietest du eine Immobilie an jemand anderen, fällt das nicht darunter — dafür gibt es kein Wohngeld, weil du dort selbst nicht wohnst.

Was jeweils als Wohnkosten zählt

Mietzuschuss: die Miete

Grundlage ist die tatsächlich gezahlte Miete plus die umlagefähigen Nebenkosten, je nach Ausgestaltung auch die Heizkosten. Ein Mietvertrag und der Nachweis der letzten Zahlung genügen in aller Regel.

Lastenzuschuss: die Belastung

Hier gibt es keine Miete, stattdessen die sogenannte Belastung. Sie setzt sich zusammen aus dem Kapitaldienst — also Zins und Tilgung eines laufenden Kredits, falls vorhanden — sowie den laufenden Bewirtschaftungskosten wie Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger und Instandhaltung. Auch Erbbauzinsen zählen dazu, falls das Grundstück nicht dir gehört.

Ist die Immobilie bereits abbezahlt, entfällt der Kapitaldienst — die Bewirtschaftungskosten allein können aber weiterhin als Belastung angerechnet werden.

Was bei beiden gleich bleibt

Ob du überhaupt Anspruch hast, hängt bei beiden Varianten von denselben Grundgrößen ab: der Zahl der Personen in deinem Haushalt, deinem Gesamteinkommen und der Mietstufe deines Wohnorts. Wie hoch die Einkommensgrenzen jeweils ausfallen, legt der Gesetzgeber fest und ändert sich mit künftigen Reformen — deshalb steht dazu hier bewusst keine feste Zahl.

Zuständig ist in beiden Fällen dieselbe Behörde, die Wohngeldstelle deiner Stadt oder deines Landkreises. Auch der Ablauf ist derselbe: Antrag stellen, Unterlagen einreichen, Bescheid abwarten.

Wenn du dir nicht sicher bist

In seltenen Fällen ist die Zuordnung nicht eindeutig — etwa bei einem Wohnrecht ohne Eigentum oder bei besonderen Wohnformen. Ruf in diesem Fall bei deiner Wohngeldstelle an und schildere deine Situation, bevor du einen der beiden Anträge ausfüllst. Das erspart dir, am falschen Formular zu arbeiten.

Beide Varianten automatisch ausfüllen lassen

AmtWerk deckt Mietzuschuss und Lastenzuschuss als zwei eigenständige Fragebögen ab — auf Deutsch, Türkisch, Ukrainisch, Russisch, Englisch oder Arabisch. Du wählst zu Beginn, welche Variante zu dir passt, und beantwortest anschließend nur die dafür relevanten Fragen.

Du kannst alle Fragen kostenlos durchgehen und deinen fertigen Antrag vorher ansehen. Bezahlt wird erst am Ende, direkt vor dem Download.

Stand: 13.08.2026

AmtWerk ist eine Ausfüllhilfe und keine Rechtsberatung. Welche Variante in deinem Fall gilt und wie viel Wohngeld dir zusteht, entscheidet allein die zuständige Wohngeldstelle. Bitte prüfe alle Angaben vor dem Einreichen selbst.

Das könnte auch weiterhelfen

Wie viel Wohngeld bekomme ich? Was die Höhe bestimmt Vermieterbescheinigung fürs Wohngeld: Was der Vermieter ausfüllen muss Kinderzuschlag verlängern: Kurzantrag oder voller Antrag?