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Vermieterbescheinigung fürs Wohngeld: Was der Vermieter ausfüllen muss

Die Mietbescheinigung füllt nicht der Mieter aus, sondern der Vermieter — und ist dazu gesetzlich verpflichtet. Welche Angaben nötig sind und warum die Nebenkosten einzeln aufgeschlüsselt werden.

Zum Wohngeldantrag gehört ein Formular, das du nicht selbst ausfüllen kannst: die Bescheinigung über den Wohnraum, oft Vermieterbescheinigung oder Mietbescheinigung genannt. Ausfüllen und unterschreiben muss sie deine Vermieterin oder dein Vermieter — oder die Hausverwaltung.

Deine Aufgabe ist es, das Formular zu besorgen und weiterzureichen. Weil das Zeit kostet, lohnt es sich, damit früh anzufangen: Ein fehlendes Blatt hält den ganzen Antrag auf.

Frag früh und gib das leere Formular gleich mit. Viele Vermieterinnen und Vermieter kennen es nicht und müssen sonst erst selbst suchen, was gemeint ist.

Dein Vermieter muss — das steht im Gesetz

Der wichtigste Satz steht direkt unter der Überschrift des Formulars: Die Verpflichtung zur Auskunft ergibt sich aus § 23 Absatz 3 Wohngeldgesetz. Wer die Miete erhält, muss über deren Höhe und Zusammensetzung Auskunft geben.

Eine Feinheit ist dabei wichtig: Die Pflicht besteht laut Gesetzestext gegenüber der Wohngeldbehörde, auf deren Verlangen — nicht unmittelbar gegenüber dir. Trotzdem hilft der Hinweis auf diese Zeile im Formularkopf in der Praxis oft, wenn jemand das Blatt für überflüssig hält.

Kommt die Bescheinigung nicht zustande, ist die Wohngeldstelle die richtige Anlaufstelle: Sie kann die Auskunft selbst verlangen. Wende dich dorthin, bevor der Antrag deswegen liegen bleibt.

Was auf dem Blatt abgefragt wird

Wer im Mietvertrag steht

Oben deine Daten, darunter die Frage, mit welchen Personen der Mietvertrag geschlossen wurde. Das muss nicht deckungsgleich sein: Wer in einer Wohnung lebt, steht nicht zwangsläufig im Vertrag. Die Wohngeldstelle gleicht beides ab.

Beginn des Mietverhältnisses und Wohnfläche

Das Datum aus dem Mietvertrag und die Gesamtfläche der Wohnung in Quadratmetern.

Die Miete — und seit wann sie so hoch ist

Der Gesamtbetrag einschließlich Betriebskosten und Zuschlägen, dazu das Datum, seit dem dieser Betrag gezahlt wird. Nach einer Mieterhöhung ist das der Zeitpunkt, ab dem der neue Betrag gilt.

Die Aufschlüsselung der Nebenkosten

Der längste Teil. Einzeln abgefragt werden Heizkosten, Warmwasser, Garage, Stellplatz oder Carport, Haushaltsenergie sowie Vergütungen für Pflege-, Betreuungs- oder Notrufdienste — jeweils mit der Frage, ob sie in der Miete enthalten sind, und wenn ja, in welcher Höhe.

Für Fernheizung und Fernwarmwasser gibt es zusätzliche Kästchen. Am Ende folgt ein freies Feld für Kosten, die du direkt an Dritte zahlst, etwa Müll- oder Wassergebühren an die Stadtwerke.

Mietpreisbindung und Mietschulden

Zwei kurze Fragen zum Schluss: ob die Wohnung mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, und ob Mietschulden bestehen — Letzteres mit Betrag und Zeitraum.

Warum so kleinteilig gefragt wird

Die Aufschlüsselung wirkt übertrieben, hat aber einen Grund: Für das Wohngeld zählt nicht einfach der Betrag, den du überweist. Einzelne Posten wie Heizkosten, Warmwasser oder die Vergütung für eine Garage werden gesondert betrachtet und fließen nicht wie die übrige Miete in die Berechnung ein.

Deshalb muss die Bescheinigung sie einzeln ausweisen. Steht dort nur eine Gesamtsumme, kann die Wohngeldstelle die Posten nicht trennen und fragt nach — was den Antrag genau um die Wochen verzögert, die du dir mit dem frühen Anfragen sparen wolltest.

Wie die Posten am Ende gewertet werden, entscheidet allein die Wohngeldstelle. Für dich und deinen Vermieter zählt nur, dass alles vollständig und einzeln eingetragen ist.

Eine Hilfe, die auf der Rückseite steht

Auf der zweiten Seite des Formulars ist § 2 der Betriebskostenverordnung abgedruckt — die vollständige Liste dessen, was als Betriebskosten gilt, von der Grundsteuer über Müllbeseitigung bis zur Gartenpflege.

Dieser Auszug ist für die Vermieterseite gedacht, nicht für dich. Wenn Unsicherheit besteht, welche Posten dazugehören, steht die Antwort also bereits auf dem Blatt selbst.

Zwei Stolperstellen

Unterschrift oder Stempel fehlt

Unten gehören Ort, Datum und die Unterschrift beziehungsweise der Stempel der Vermieterin, des Vermieters oder der Verwaltung hin. Ohne das ist die Bescheinigung nicht verwertbar — der häufigste Grund, warum sie zurückgeht.

Der Mietvertrag als Ersatz

Ein Mietvertrag ersetzt die Bescheinigung nicht. Er sagt nichts darüber, was aktuell gezahlt wird und wie sich der Betrag heute zusammensetzt — genau darum geht es hier.

Was AmtWerk übernimmt — und was nicht

AmtWerk füllt deinen eigentlichen Wohngeldantrag aus und stellt dir die Vermieterbescheinigung als leeres Formular zum Herunterladen bereit, zusammen mit dem fertigen Antrag.

Ausfüllen kann AmtWerk sie nicht: Die Angaben stammen von deiner Vermieterin oder deinem Vermieter, und die Unterschrift muss von dort kommen. Dasselbe gilt für die Verdienstbescheinigung, die dein Arbeitgeber ausfüllt — auch sie liegt bei den Downloads bereit.

Den Wohngeldantrag automatisch ausfüllen lassen

AmtWerk führt dich in einfacher Sprache durch den passenden Antrag — Mietzuschuss oder Lastenzuschuss — und trägt deine Antworten in das amtliche Formular ein. Die Bescheinigungen für Vermieter und Arbeitgeber bekommst du am Ende zum Weiterreichen dazu.

Du kannst alle Fragen kostenlos durchgehen und deinen fertigen Antrag vorher ansehen. Bezahlt wird erst am Ende, direkt vor dem Download.

Stand: 26.08.2026

AmtWerk ist eine Ausfüllhilfe und keine Rechtsberatung. Wie deine Wohnkosten bewertet werden und wie viel Wohngeld dir zusteht, entscheidet allein die zuständige Wohngeldbehörde. Bitte prüfe alle Angaben vor dem Einreichen selbst.

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