Zwölf Monate rückwirkend statt einer Gehaltsabrechnung, aufgeschlüsselt nach Einmalzahlungen und steuerfreien Bezügen — und eine dritte Seite für die Krankenkasse.
Neben der Vermieterbescheinigung gehört zum Wohngeldantrag ein zweites Formular, das jemand anderes ausfüllt: die Verdienstbescheinigung. Zuständig ist dein Arbeitgeber.
Sie ersetzt nicht einfach die Gehaltsabrechnung, sondern verlangt einen Rückblick über zwölf Monate — aufgeschlüsselt nach Bestandteilen, die eine normale Abrechnung so nicht ausweist. Deshalb dauert sie länger, als die meisten erwarten.
Reiche das Formular früh in der Personalabteilung oder beim Steuerbüro ein. Die Zwölf-Monats-Tabelle wird selten in fünf Minuten ausgefüllt.
Wie bei der Vermieterbescheinigung sieht das Wohngeldgesetz eine Auskunftspflicht vor: Nach § 23 Absatz 2 sind Arbeitgeber verpflichtet, über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Arbeitsstätte und Arbeitsverdienst Auskunft zu geben.
Auch hier gilt die Feinheit aus dem Gesetzestext: Die Pflicht besteht auf Verlangen der Wohngeldbehörde. Bleibt die Bescheinigung aus, ist also die Wohngeldstelle die Stelle, die weiterhelfen kann — nicht Druck von deiner Seite.
Anders als beim Vermieterformular ist dieser Hinweis auf dem Blatt selbst übrigens nicht abgedruckt.
Oben stehen die Eckdaten — Name, Geburtsdatum, Steuerklasse, Beschäftigungszeitraum, Tätigkeit — und das aktuelle monatliche Bruttoeinkommen.
Dann folgt die eigentliche Arbeit: eine Tabelle mit zwölf Zeilen, eine je Monat einschließlich des laufenden. Für jeden Monat wird nicht nur der Gesamtbetrag eingetragen, sondern zusätzlich aufgeschlüsselt, was darin enthalten war.
Weihnachtsgeld und Jahresprämien in einer Spalte, zusätzliches Urlaubsgeld und weitere Monatsgehälter in einer zweiten. Sie stehen getrennt, weil sie nicht jeden Monat anfallen und anders bewertet werden als das laufende Gehalt.
Eine eigene Spalte für sonstige Zulagen, Sachbezüge und pauschal besteuerte Sachzuwendungen — also auch geldwerte Vorteile wie Essen, Wohnung oder Dienstkleidung.
Zwei weitere Spalten für steuerfreie Zuschüsse: Fahrtkosten- und Verpflegungszuschüsse, Auslösungen, Trennungsentschädigungen — sowie für Kurzarbeitergeld, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge.
Wichtig ist die Überschrift der Gesamtspalte: Gefragt ist das Bruttoeinkommen einschließlich der steuerfreien Bezüge. Wer nur das steuerpflichtige Brutto einträgt, meldet zu wenig.
Zwei Stellen fragen nicht nach der Vergangenheit, sondern nach der Zukunft — Wohngeld wird schließlich für einen künftigen Zeitraum bewilligt.
Gab es in den letzten zwölf Monaten keine Einmalzahlungen, trägt der Arbeitgeber die voraussichtlichen Jahresbeträge für die nächsten zwölf Monate ein. Und eine eigene Frage klärt, ob sich das Einkommen absehbar ändert — mit Datum, Betrag und Grund.
Für Auszubildende gibt es einen eigenen Block mit der Vergütung je Ausbildungsjahr sowie erwartetem Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Das wird am häufigsten übersehen: Seite drei ist kein Teil des Arbeitgeberformulars, sondern eine eigene Bescheinigung der Krankenkasse.
Sie wird gebraucht, wenn du derzeit Krankengeld oder Mutterschaftsgeld beziehst oder in den letzten zwölf Monaten bezogen hast. Eingetragen werden Zeiträume, Tage, Tagessatz und Gesamtbetrag — jeweils brutto — sowie einbehaltene Beträge. Auch diese Seite braucht Stempel und Unterschrift, hier von der Krankenkasse.
Ein anderer Nachweis der Krankenkasse wird ebenfalls akzeptiert, sofern er dieselben Angaben enthält. Das steht so im roten Hinweis oben auf der Seite.
Trifft beides nicht auf dich zu, bleibt Seite drei einfach leer.
Abrechnungen zeigen einzelne Monate, aber nicht die geforderte Aufschlüsselung über zwölf Monate — und schon gar nicht den Blick auf künftige Einmalzahlungen. Sie ersetzen das Formular nicht.
Unten gehören neben Stempel und Unterschrift auch Telefon oder E-Mail des Arbeitgebers hin. Das Feld wird oft frei gelassen — dabei ist es der Weg, auf dem die Wohngeldstelle Unklarheiten schnell klären könnte, statt dir zu schreiben.
AmtWerk füllt deinen Wohngeldantrag aus und legt dir die Verdienstbescheinigung als leeres Formular zum Herunterladen dazu — ebenso wie die Vermieterbescheinigung.
Ausfüllen kann AmtWerk sie nicht: Die Zahlen kommen aus der Lohnbuchhaltung, und die Unterschrift muss von dort stammen. Dasselbe gilt für die Seite der Krankenkasse.
AmtWerk führt dich in einfacher Sprache durch den passenden Antrag — Mietzuschuss oder Lastenzuschuss — und trägt deine Antworten in das amtliche Formular ein. Die Bescheinigungen für Arbeitgeber und Vermieter bekommst du am Ende zum Weiterreichen dazu.
Du kannst alle Fragen kostenlos durchgehen und deinen fertigen Antrag vorher ansehen. Bezahlt wird erst am Ende, direkt vor dem Download.
Stand: 26.08.2026
AmtWerk ist eine Ausfüllhilfe und keine Rechtsberatung. Wie dein Einkommen bewertet wird und wie viel Wohngeld dir zusteht, entscheidet allein die zuständige Wohngeldbehörde. Bitte prüfe alle Angaben vor dem Einreichen selbst.