Wo du den Wohngeldantrag stellst, ab wann Wohngeld gilt, wie du rechtzeitig verlängerst und was du nach der Bewilligung melden musst. In sechs Schritten.
Wohngeld gibt es nur auf Antrag, und der Antrag kostet nichts. Du stellst ihn bei der Wohngeldbehörde deiner Stadt oder deines Landkreises. Der Ablauf ist überall ähnlich. Formulare, Öffnungszeiten und die Wege, den Antrag einzureichen, unterscheiden sich aber von Ort zu Ort.
Hier ist der Weg in sechs Schritten, vom ersten Check bis zum Bescheid.
Wohngeld gilt ab dem Ersten des Monats, in dem dein Antrag bei der Behörde eingeht. Wartest du, bis alles perfekt ist, verschenkst du unter Umständen einen Monat. Fehlende Unterlagen fordert die Wohngeldstelle in der Regel nach.
Mach dir eine erste Einschätzung, ob sich ein Antrag lohnt. Der Wohngeldrechner des Bundesbauministeriums und der kostenlose Kurzcheck in der AmtWerk-App geben dir eine Orientierung. Beide sind nur eine Schätzung und keine Zusage. Wer Grundsicherungsgeld bekommt, hat in der Regel keinen Wohngeldanspruch daneben.
Zuständig sind die Stellen, die das jeweilige Bundesland bestimmt, meist das Amt deiner Stadt oder deines Landkreises. Über die Behördensuche des Bundes (Link unten) oder die Internetseite deiner Stadt findest du die richtige Stelle, ihre Adresse und die Wege, einen Antrag einzureichen.
Wohnst du zur Miete, brauchst du den Antrag auf Mietzuschuss. Gehört dir das Haus oder die Wohnung, in der du selbst wohnst, ist es der Antrag auf Lastenzuschuss. Bekommst du schon Wohngeld und willst es verlängern, gibt es dafür meist einen eigenen, kürzeren Antrag, den Weiterleistungsantrag.
Im Antrag stehen die Angaben zu allen Haushaltsmitgliedern, zu deiner Miete oder Belastung und zum Einkommen aller. Dazu gehören Nachweise, etwa eine Bescheinigung deines Vermieters, Verdienstnachweise und Bescheide über Renten oder andere Leistungen. Welche genau, steht im Artikel „Welche Unterlagen brauche ich für den Wohngeldantrag?“. Die Vermieterbescheinigung und die Verdienstbescheinigung haben eigene Artikel.
Manche Wohngeldbehörden nehmen den Antrag auch online an, andere nur per Post oder persönlich. Auf der Seite deiner Wohngeldstelle steht, welche Wege es gibt. Behalte eine Kopie und achte darauf, dass du den Eingang nachweisen kannst, denn der Monat des Eingangs entscheidet über den Beginn des Wohngelds.
Die Wohngeldbehörde entscheidet schriftlich. Sie legt dabei die Verhältnisse zugrunde, die zum Zeitpunkt deines Antrags für den Bewilligungszeitraum zu erwarten sind. Wie lange die Bearbeitung dauert, sagt dir deine Wohngeldstelle.
Der Zeitraum, für den Wohngeld bewilligt wird, beginnt am Ersten des Monats, in dem du den Antrag gestellt hast. Ein Antrag am 28. zählt also wie einer am 1. Für Monate davor gibt es grundsätzlich nichts, nur in Sonderfällen, zum Beispiel wenn eine andere Leistung abgelehnt wurde.
Wohngeld soll für zwölf Monate bewilligt werden. Die Behörde kann den Zeitraum verkürzen, teilen oder bei gleichbleibenden Verhältnissen auf bis zu 24 Monate verlängern.
Läuft dein Wohngeld aus, musst du einen neuen Antrag stellen. Frühestens zwei Monate vor Ablauf bringt das etwas: Stellst du den Antrag früher, wird er so behandelt, als hättest du ihn am Ersten des zweiten Monats vor Ablauf gestellt. Plane den Verlängerungsantrag also für die letzten zwei Monate deines Bewilligungszeitraums ein.
Du musst der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen, wenn sich im laufenden Zeitraum dauerhaft etwas Wichtiges ändert. Das gilt, wenn weniger Personen im Haushalt leben, wenn deine Miete um mehr als 15 Prozent sinkt oder wenn das Einkommen im Haushalt um mehr als 15 Prozent steigt. Steigt dagegen deine Miete deutlich, sinkt das Einkommen oder zieht eine Person ein, kannst du ein höheres Wohngeld beantragen. Bei Miete und Einkommen gilt dafür eine Grenze von mehr als 10 Prozent.
AmtWerk führt dich in einfacher Sprache durch die Fragen, auf Deutsch, Türkisch, Ukrainisch, Russisch, Rumänisch, Englisch oder Arabisch, und trägt deine Antworten ins amtliche Formular ein. Du druckst den fertigen Antrag aus, unterschreibst ihn und reichst ihn bei deiner Wohngeldstelle ein.
Du kannst alle Fragen kostenlos durchgehen und deinen fertigen Antrag vorher ansehen. Bezahlt wird erst am Ende, direkt vor dem Download.
Stand: 05.10.2026
AmtWerk ist eine Ausfüllhilfe und keine Rechtsberatung. Ob und ab wann dir Wohngeld zusteht, entscheidet allein die zuständige Wohngeldstelle. Bitte prüfe alle Angaben vor dem Einreichen selbst.