Warum es keine feste Einkommensgrenze gibt, was als Einkommen zählt, was abgezogen wird und wie du ohne Tabelle zu einer verlässlichen Einschätzung kommst.
Wer nach der Einkommensgrenze beim Wohngeld sucht, hofft auf eine einzelne Zahl. Die gibt es nicht. Wie viel Einkommen du haben darfst, hängt davon ab, wie viele Personen in deinem Haushalt leben und wie hoch deine Miete ist. Dieselbe Familie kann in einer Stadt mit hohen Mieten Anspruch haben und in einer günstigeren Gegend nicht.
Dieser Text erklärt, wie das Einkommen gezählt wird, was davon abgezogen wird und wie du zu einer verlässlichen Einschätzung kommst, ohne eine Tabelle zu brauchen, die für deinen Fall vielleicht gar nicht passt.
Halte für die Prüfung bereit: Einkommen aller Haushaltsmitglieder der letzten Monate (Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Bescheide über andere Leistungen), die Miete laut Mietvertrag (Kaltmiete plus kalte Nebenkosten) und die Zahl der Personen im Haushalt.
Das Wohngeld wird nach einer Formel berechnet, in die drei Größen eingehen: die Zahl der Haushaltsmitglieder, die berücksichtigte Miete oder Belastung und das Gesamteinkommen. Daraus ergibt sich, ob und wie viel Wohngeld gezahlt wird. Wird das Einkommen höher, sinkt das Wohngeld, bis es wegfällt. Bei höherer Miete oder mehr Personen darf das Einkommen höher sein.
Zahlen aus Tabellen im Internet helfen deshalb nur bedingt. Sie gelten meist nur für Beispielhaushalte, und der Gesetzgeber passt die Werte regelmäßig an. Das Bundesbauministerium nennt den 1. Januar 2027 als geplanten Termin für eine Neuregelung.
Zusammengezählt wird das Jahreseinkommen jeder Person, die zu deinem Haushalt zählt und berücksichtigt wird. Dazu gehören Lohn und Gehalt, Einkünfte aus selbständiger Arbeit und ähnliche Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Zusätzlich zählen bestimmte steuerfreie Einnahmen mit, zum Beispiel Renten- und Versorgungsanteile oder Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld.
Maßgeblich ist das Einkommen, das du im Bewilligungszeitraum erwartest. Dafür können die Verhältnisse vor dem Antrag herangezogen werden. Einmalige Zahlungen werden in der Regel auf zwölf Monate verteilt, Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld jeweils zu einem Zwölftel angerechnet.
Zehn Prozent werden abgezogen, wenn du Steuern vom Einkommen zahlst, weitere zehn Prozent bei Pflichtbeiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung und noch einmal zehn Prozent bei Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung. Das sind höchstens dreißig Prozent. Es kommt nicht darauf an, wie viel du tatsächlich zahlst.
Es gibt feste Jahresfreibeträge in bestimmten Lagen: für Menschen mit Schwerbehinderung (und bei Pflegebedürftigkeit mit häuslicher Pflege), für Verfolgte des Nationalsozialismus, für Alleinerziehende mit einem Kind unter 18, für das Kindergeld gezahlt wird, und für Kinder unter 25, die selbst arbeiten und Einkommen haben.
Zusätzlich können Unterhaltsleistungen abgezogen werden. Die genauen Beträge stehen im Gesetz (Links unten).
Das Gesamteinkommen wird durch zwölf geteilt. Dieser Monatswert geht in die Wohngeldformel ein.
Zur Miete zählt die Bruttokaltmiete, also die Nettokaltmiete plus die kalten Nebenkosten wie Wasser, Müll und Grundsteuer. Heizkosten gehören nicht dazu. Dafür berücksichtigt das Gesetz einen festen Heizkostenbetrag, der von der Haushaltsgröße abhängt.
Welche Miete höchstens anerkannt wird, hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder und von der Mietenstufe deiner Gemeinde ab. Es gibt sieben Stufen, von I (günstiges Mietniveau) bis VII (teures Mietniveau). Das Statistische Bundesamt ordnet die Gemeinden ein. Wie hoch deine Miete im Verhältnis zum Höchstbetrag ist, sagt dir deine Wohngeldstelle.
Der Wohngeldrechner des Bundesbauministeriums (Link unten) rechnet mit deiner Haushaltsgröße, deiner Miete, deinem Einkommen und deiner Gemeinde. Er ist nur eine erste Orientierung, aber deutlich verlässlicher als eine Tabelle.
Der kostenlose Kurzcheck stellt dir wenige Fragen und zeigt, ob ein Antrag plausibel ist. Ist eine Einschätzung unsicher, sagt er das, statt dir vorschnell abzusagen.
Wer knapp an der Grenze liegt, bekommt Klarheit nur mit einem Antrag. Er kostet nichts, und Wohngeld gilt ab dem Ersten des Monats, in dem er eingeht. Beachte: Ergibt die Berechnung nur einen sehr kleinen Betrag, wird nichts gezahlt, denn dafür gibt es eine gesetzliche Mindestgrenze.
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Stand: 05.10.2026
AmtWerk ist eine Ausfüllhilfe und keine Rechtsberatung. Ob du Anspruch auf Wohngeld hast und in welcher Höhe, entscheidet allein die zuständige Wohngeldstelle. Bitte prüfe alle Angaben vor dem Einreichen selbst.