Bei welchen Leistungen du dich vom Rundfunkbeitrag (GEZ) befreien lassen kannst, bei welchen nicht, was der Härtefall ist und wie der Antrag funktioniert.
Eine der häufigsten Fragen rund um Sozialleistungen: Muss ich den Rundfunkbeitrag, früher GEZ, trotzdem zahlen? Die kurze Antwort: Das hängt von der Leistung ab. Wer Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bekommt, kann sich befreien lassen. Bei Wohngeld und Arbeitslosengeld I geht das nicht.
Dieser Text zeigt, bei welchen Leistungen eine Befreiung möglich ist, was du dafür brauchst und was bei Wohngeld und Kinderzuschlag bleibt. Die Angaben stammen vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Eine Befreiung kommt nicht von selbst. Du musst sie beantragen und eine Kopie deines Bescheids beilegen. Wichtig: Stell den Antrag erst, wenn der Bescheid vorliegt.
Wer Grundsicherungsgeld bekommt, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, einschließlich der Leistungen für Unterkunft und Heizung.
Das gilt auch für Hilfe zum Lebensunterhalt und für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.
Eine Befreiung ist außerdem möglich bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, bei Blindenhilfe, bei Hilfe zur Pflege und bei BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld, wenn die Empfängerin oder der Empfänger nicht bei den Eltern wohnt.
Empfänger von Wohngeld, Arbeitslosengeld I oder Übergangsgeld haben laut Beitragsservice keinen Anspruch auf eine Befreiung. Der Kinderzuschlag steht ebenfalls nicht auf der Liste der Leistungen, die zur Befreiung berechtigen.
Es gibt aber einen Härtefall: Wer keine der Leistungen bekommt, weil das Einkommen die Bedarfsgrenze nur knapp überschreitet, kann eine Befreiung als besonderen Härtefall beantragen. Voraussetzung ist, dass das Einkommen den sozialen Bedarf um weniger als den monatlichen Rundfunkbeitrag übersteigt. Ob das bei dir zutrifft, prüft der Beitragsservice. Ein Antrag ist kostenlos.
Du brauchst eine gut lesbare Kopie deines Bewilligungsbescheids oder einer Bescheinigung der Behörde. Darauf müssen dein Name, die gewährte Leistung und der Leistungszeitraum stehen. Schick keine Originale ein.
Den Antrag füllst du online auf der Seite des Beitragsservice aus, druckst ihn aus und unterschreibst ihn. Das Formular gibt es auch bei der Stadt oder Gemeinde.
Antrag und Nachweis gehen per Post an den Beitragsservice. Eine Befreiung wird nicht automatisch gewährt.
Die Befreiung beginnt mit dem Beginn der Leistung, die dein Nachweis belegt. Rückwirkend ist sie bis zu drei Jahre ab Antragstellung möglich. Wie lange sie gilt, richtet sich nach der Gültigkeit deines Bescheids. Ist er unbefristet, wird die Befreiung auf drei Jahre befristet.
Läuft sie aus und du erfüllst die Voraussetzungen weiter, stellst du einen neuen Antrag. Fallen die Voraussetzungen vorzeitig weg, musst du das dem Beitragsservice mitteilen.
Mit dem Antrag auf Grundsicherungsgeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag beginnt alles. AmtWerk führt dich in einfacher Sprache durch die Fragen, auf Deutsch, Türkisch, Ukrainisch, Russisch, Rumänisch, Englisch oder Arabisch, und trägt deine Antworten ins amtliche Formular ein.
Du kannst alle Fragen kostenlos durchgehen und deinen fertigen Antrag vorher ansehen. Bezahlt wird erst am Ende, direkt vor dem Download.
Stand: 05.10.2026
AmtWerk ist eine Ausfüllhilfe und keine Rechtsberatung. Ob du vom Rundfunkbeitrag befreit wirst, entscheidet allein der Beitragsservice. Bitte prüfe alle Angaben vor dem Einreichen selbst.