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Bürgergeld heißt jetzt Grundsicherungsgeld: Was sich geändert hat

Seit 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Was gleich bleibt, was bei Vermögen, Miete und Pflichten neu ist und der Unterschied zur Grundsicherung im Alter.

Das Bürgergeld gibt es unter diesem Namen nicht mehr. Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Geldleistung des Jobcenters Grundsicherungsgeld. Das Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist an diesem Tag schrittweise in Kraft getreten. Der Bundestag hatte es am 5. März 2026 beschlossen, der Bundesrat billigte es am 27. März 2026.

Hier steht, was sich für dich ändert und was bleibt, wie es die Bundesregierung, die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesarbeitsministerium beschreiben.

Bekommst du schon Bürgergeld, musst du nichts tun. Du brauchst keinen neuen Antrag, und deine Bescheide gelten inhaltlich weiter. Endet dein Bewilligungszeitraum, stellst du wie bisher einen Weiterbewilligungsantrag.

Was gleich bleibt

Du musst nichts neu beantragen

Wer schon Bürgergeld bekommt, muss keinen neuen Antrag stellen. Die Ansprechperson beim Jobcenter bleibt, und laufende Maßnahmen wie eine Weiterbildung laufen weiter.

Deine Bescheide und Formulare bleiben gültig

Bescheide, Schreiben und Formulare werden schrittweise auf den neuen Namen umgestellt. Bis dahin steht dort vorübergehend noch „Bürgergeld“. Sie sind trotzdem gültig. Den Behörden wurde für die Umstellung ein Übergangszeitraum von sechs Monaten eingeräumt. Für die Leistungsberechtigten ändert sich durch den neuen Namen nichts.

Das System heißt weiter Grundsicherung für Arbeitsuchende

Nur die Geldleistung hat einen neuen Namen. Das System im Sozialgesetzbuch II heißt weiter Grundsicherung für Arbeitsuchende, und das Jobcenter ist weiter die Anlaufstelle.

Was neu ist beim Geld

Vermögen: Der Freibetrag hängt vom Alter ab

Die einjährige Karenzzeit beim Vermögen ist abgeschafft. Stattdessen richtet sich das Schonvermögen nach dem Lebensalter. Ein angemessenes Auto wird weiterhin nicht als Vermögen berücksichtigt. Mehr dazu im Artikel „Grundsicherungsgeld: Haus, Auto und Ersparnisse, was du behalten darfst“.

Miete: Es gibt eine Obergrenze

Die Kosten der Unterkunft werden schon im ersten Jahr des Leistungsbezugs gedeckelt, und zwar auf das Eineinhalbfache der ortsüblichen Angemessenheitsgrenze. Ausnahmen davon sind möglich, etwa für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern.

Was neu ist bei Pflichten und Vermittlung

Die Vermittlung in Arbeit hat wieder Vorrang. Das Jobcenter prüft zuerst, ob eine schnelle Vermittlung möglich ist. Wenn eine Qualifizierung oder Weiterbildung für eine dauerhafte Arbeit aussichtsreicher ist, kann sie weiter gefördert werden, besonders für junge Menschen unter 30.

Wer arbeiten kann, muss die Arbeitskraft im zumutbaren Umfang einsetzen. Alleinstehende sollen in Vollzeit arbeiten, wenn das zumutbar ist. Wer ein Kind betreut, kann ab dem vollendeten 14. Lebensmonat des Kindes für Arbeit oder Integrationsmaßnahmen herangezogen werden, wenn die Betreuung gesichert ist. Bisher galt das ab dem dritten Lebensjahr.

Die Kürzungen bei Pflichtverletzungen sind strenger geworden. Der Regelbedarf kann um 30 Prozent für drei Monate gemindert werden. Beim ersten Termin, den du ohne Grund versäumst, hat das noch keine Folgen. Ab dem zweiten kann der Regelbedarf für einen Monat um 30 Prozent gekürzt werden. Wer drei Termine nacheinander ohne Grund nicht wahrnimmt, riskiert, dass der Anspruch ganz entfällt. Was in deinem Fall gilt, entscheidet das Jobcenter. Bei Fragen wende dich an dein Jobcenter oder eine Beratungsstelle.

Grundsicherungsgeld und Grundsicherung im Alter: nicht dasselbe

Diese beiden werden oft verwechselt. Das Grundsicherungsgeld bekommen erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln decken können, und die Menschen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Es wird beim Jobcenter beantragt (Zweites Buch Sozialgesetzbuch).

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine andere Leistung des Sozialamts (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch). Wer Rente wegen Alters bezieht, bekommt in der Regel kein Grundsicherungsgeld.

Was du jetzt tun kannst

Wenn du neu beantragen willst, geht das wie bisher. Wie der Antrag abläuft, steht im Artikel „Grundsicherungsgeld beantragen: Schritt für Schritt“, wer Anspruch hat, im Artikel „Grundsicherungsgeld: Wer hat Anspruch? Voraussetzungen“.

Den Antrag mit AmtWerk ausfüllen

AmtWerk führt dich in einfacher Sprache durch den Antrag und die Anlagen, auf Deutsch, Türkisch, Ukrainisch, Russisch, Rumänisch, Englisch oder Arabisch, und trägt deine Antworten in die amtlichen Formulare ein. Dass auf manchen Formularen noch „Bürgergeld“ steht, ist unerheblich. Sie sind weiter gültig.

Du kannst alle Fragen kostenlos durchgehen und deinen fertigen Antrag vorher ansehen. Bezahlt wird erst am Ende, direkt vor dem Download.

Quellen

Stand: 05.10.2026

AmtWerk ist eine Ausfüllhilfe und keine Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe dir Grundsicherungsgeld zusteht, entscheidet allein das zuständige Jobcenter. Bitte prüfe alle Angaben vor dem Einreichen selbst.

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