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Grundsicherungsgeld beantragen: Schritt für Schritt erklärt

So beantragst du Grundsicherungsgeld beim Jobcenter: online oder auf Papier, welche Formulare und Nachweise du brauchst, ab wann es gilt und was nach dem Bescheid kommt.

Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld, beantragst du beim Jobcenter. Der Antrag ist an keine Form gebunden. Du kannst ihn online, persönlich, telefonisch oder schriftlich stellen. Leben mehrere Personen in deiner Bedarfsgemeinschaft, stellst du den Antrag für alle und bist ihre Vertreterin oder ihr Vertreter.

Hier ist der Weg in sechs Schritten.

Der Antrag wirkt auf den Ersten des Monats zurück, in dem du ihn stellst. Für Zeiten davor gibt es nichts. Stell ihn deshalb früh. Fehlt dir noch ein Nachweis, frag bei deinem Jobcenter nach, wie du ihn nachreichst.

Die sechs Schritte

Schritt 1: Nicht lange warten

Leistungen gibt es nur auf Antrag und nicht für Zeiten vor der Antragstellung. Weil der Antrag auf den Ersten des Monats zurückwirkt, zählt ein Antrag am 28. wie einer am 1. Fehlen dir noch Unterlagen, frag bei deinem Jobcenter nach, wie du sie nachreichen kannst.

Schritt 2: Das zuständige Jobcenter finden

Welches Jobcenter zuständig ist, findest du über die Dienststellensuche der Bundesagentur für Arbeit heraus.

Schritt 3: Den Weg wählen

Am besten stellst du den Antrag online auf jobcenter.digital. Du wirst Schritt für Schritt geführt, es werden nur Angaben abgefragt, die zu deiner Lage passen, du kannst Nachweise gleich hochladen und bekommst eine Versandbestätigung.

Schriftlich brauchst du den Hauptantrag und je nach Lage Anlagen, zum Beispiel für die Kosten der Unterkunft, für weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft und für das Vermögen. Welche das sind, steht im Hauptantrag. Die Formulare gibt es im Download-Center der Bundesagentur oder im Jobcenter. Mehr zu den einzelnen Anlagen findest du in unseren Artikeln zur Anlage KDU, zur Anlage EK, zur Anlage VM und zur Anlage KI.

Schritt 4: Nachweise sammeln

Jede Angabe musst du belegen. Wichtig sind in der Regel: ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, bei Ausländerinnen und Ausländern der Aufenthaltstitel), Kontoauszüge der letzten drei Monate und Lohnbescheinigungen, Mietvertrag, Heiz- und Nebenkostenabrechnung und Mietquittungen.

Kommst du aus einem Beschäftigungsverhältnis, brauchst du Arbeitspapiere, die Kündigung oder eine Erklärung zur Arbeitsaufgabe und die Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers. Nachweise zum Vermögen musst du vorlegen, wenn das Jobcenter dich dazu auffordert. Eine ausführliche Liste steht im Artikel „Welche Unterlagen brauche ich für den Bürgergeld-Antrag?“.

Schritt 5: Abgeben

Online schickst du den Antrag ab. Schriftlich gibst du ihn mit allen Anlagen und Nachweisen persönlich ab oder schickst ihn per Post an dein Jobcenter. Reich niemals Originale ein. Unterlagen, die beim Jobcenter abgegeben werden, werden digitalisiert und nach acht Wochen vernichtet.

Schritt 6: Bescheid prüfen

Das Jobcenter antwortet schriftlich mit einem Bescheid. Prüf, ob deine Angaben stimmen. Wenn du die Berechnung nicht nachvollziehen kannst, nimm Kontakt mit deinem Jobcenter auf. Über dein Benutzerkonto bei der Bundesagentur kannst du die Online-Zustellung aktivieren, dann bekommst du die Bescheide direkt online.

Wenn dein Bewilligungszeitraum endet

Das Grundsicherungsgeld wird für einen bestimmten Zeitraum bewilligt. Danach brauchst du einen Weiterbewilligungsantrag. Wie der aussieht, erklärt der Artikel „Grundsicherungsgeld verlängern: Der Weiterbewilligungsantrag (WBA)“.

Wenn auf dem Formular noch „Bürgergeld“ steht

Vereinzelt wird noch der alte Name benutzt. Die Bundesagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass alle Formulare und Online-Services weiter verwendet werden können.

Antrag und Anlagen mit AmtWerk ausfüllen

AmtWerk führt dich in einfacher Sprache durch den Hauptantrag und die Anlagen, auf Deutsch, Türkisch, Ukrainisch, Russisch, Rumänisch, Englisch oder Arabisch, und trägt deine Antworten in die amtlichen Formulare ein. Du druckst alles aus, unterschreibst und reichst es mit den Nachweisen beim Jobcenter ein.

Du kannst alle Fragen kostenlos durchgehen und deinen fertigen Antrag vorher ansehen. Bezahlt wird erst am Ende, direkt vor dem Download.

Quellen

Stand: 05.10.2026

AmtWerk ist eine Ausfüllhilfe und keine Rechtsberatung. Ob und ab wann dir Grundsicherungsgeld zusteht, entscheidet allein das zuständige Jobcenter. Bitte prüfe alle Angaben vor dem Einreichen selbst.

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