Seit Juni 2024 darfst du deine bisherige Staatsangehörigkeit in der Regel behalten. Was im Gesetz steht und was dein Herkunftsland dazu sagt.
Bis Juni 2024 galt in Deutschland der Grundsatz, dass man bei der Einbürgerung die bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt. Es gab Ausnahmen, aber sie waren die Ausnahme. Seitdem ist es umgekehrt: Mehrstaatigkeit ist der Normalfall.
Das steht nicht in einem Erlass oder einer Verwaltungsanweisung, sondern im Gesetz selbst. In der Liste der Einbürgerungsvoraussetzungen in § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist die frühere Nummer 4 — die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit — heute schlicht als weggefallen verzeichnet.
Viele Ratgeberseiten im Netz sind älter als diese Änderung und wurden nie überarbeitet. Wenn ein Text schreibt, du müsstest deinen Pass abgeben, lohnt ein Blick auf sein Datum.
Wer sich einbürgern lässt, muss seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Die Voraussetzung ist aus dem Gesetz gestrichen worden.
Das gilt unabhängig davon, aus welchem Land du kommst. Die früheren Sonderregeln für EU-Bürgerinnen, Schweizer Staatsangehörige oder anerkannte Flüchtlinge sind damit gegenstandslos geworden — sie waren Ausnahmen von einer Regel, die es nicht mehr gibt.
Die Änderung wirkt in beide Richtungen. Der Paragraf, nach dem Deutsche ihre Staatsangehörigkeit verloren, wenn sie eine ausländische annahmen, ist ebenfalls weggefallen.
Wer also als Deutscher zusätzlich eine andere Staatsangehörigkeit erwirbt, braucht dafür keine Beibehaltungsgenehmigung mehr.
Das deutsche Recht regelt nur die deutsche Seite. Ob du deine bisherige Staatsangehörigkeit behältst, entscheidet auch das Recht deines Herkunftslandes.
Manche Staaten entziehen ihre Staatsangehörigkeit automatisch, sobald jemand eine andere annimmt. Andere verlangen einen Antrag, um sie zu behalten. Wieder andere lassen beides ohne Weiteres zu.
Diese Frage beantwortet die Einbürgerungsbehörde nicht — sie beantwortet die Botschaft oder das Konsulat deines Herkunftslandes. Es lohnt sich, dort vor der Einbürgerung nachzufragen.
Der Antrag fragt beides ab: welche Staatsangehörigkeit du derzeit hast und ob du früher eine andere hattest. Mehrere Angaben trennst du durch Komma.
Dass du sie behalten willst, musst du nirgends begründen. Die Frage nach der Aufgabe kommt im Formular schlicht nicht mehr vor.
Bleibt der Antrag selbst. Er ist zehn Seiten lang und fragt nach früheren Ehen, allen Kindern, beiden Elternteilen, den Wohnorten seit der Geburt und den Einkünften in siebzehn Kategorien.
AmtWerk stellt dir diese Angaben als einfache Fragen in deiner Sprache und trägt sie in das amtliche Formular deines Bundeslandes ein. Zurzeit ist das Nordrhein-Westfalen.
Stand: 05.09.2026
AmtWerk ist eine Ausfüllhilfe und keine Rechtsberatung. Ob deine bisherige Staatsangehörigkeit nach dem Recht deines Herkunftslandes bestehen bleibt, klärst du mit dessen Botschaft oder Konsulat; über deinen Einbürgerungsantrag entscheidet allein die zuständige Einbürgerungsbehörde.