Pass, Geburtsurkunde, Sprachzertifikat, Einkommensnachweise: was die Einbürgerungsbehörde fast immer verlangt und was nur in bestimmten Fällen.
Ein Einbürgerungsantrag scheitert selten am Formular, sondern daran, dass Unterlagen fehlen und die Behörde nachfordert. Jede Nachforderung kostet Wochen.
Diese Liste trennt, was fast jede Einbürgerungsbehörde sehen will, von dem, was nur in bestimmten Lebenslagen dazukommt.
Reich Kopien ein, keine Originale — außer die Behörde verlangt ausdrücklich das Original, etwa beim Pass zur Einsicht beim Termin. Von allem, was du abgibst, behältst du selbst eine Kopie.
Der Pass deines Herkunftslandes, gültig. Wenn du keinen hast, tritt an seine Stelle dein Passersatzpapier — etwa ein Reiseausweis für Flüchtlinge oder für Staatenlose.
Der elektronische Aufenthaltstitel oder die Bescheinigung über dein Freizügigkeitsrecht, wenn du EU-Bürgerin oder EU-Bürger bist.
Bei ausländischen Urkunden meist mit beglaubigter Übersetzung. Manche Behörden verlangen zusätzlich eine Legalisation oder eine Apostille — das hängt vom Ausstellungsland ab und steht auf der Seite deiner Einbürgerungsbehörde.
Ein Zertifikat auf Niveau B1, ein deutscher Schulabschluss oder ein in Deutschland abgeschlossener Ausbildungs- oder Studiengang.
Die Bescheinigung über den bestandenen Einbürgerungstest oder den Test „Leben in Deutschland“.
Je nach Lebenslage: Lohnabrechnungen der letzten Monate, der Arbeitsvertrag, bei Selbstständigkeit der letzte Steuerbescheid und eine Gewinnermittlung, bei Rente der Rentenbescheid.
Dazu Nachweise über deine Kranken- und Rentenversicherung.
Für die Einbürgerungsurkunde. Anzahl und Format nennt deine Einbürgerungsbehörde.
Wenn du verheiratet bist, verpartnert warst, geschieden oder verwitwet — jeweils mit beglaubigter Übersetzung, wenn die Urkunde nicht deutsch ist.
Für jedes Kind, das mit eingebürgert werden soll. Lebt der andere Elternteil getrennt, wird oft zusätzlich seine Zustimmung oder ein Sorgerechtsnachweis verlangt.
Als Nachweis, dass du im Zuständigkeitsbereich dieser Behörde wohnst.
Wenn jemand den Antrag für dich stellt: der Betreuerausweis, der Gerichtsbeschluss oder die Vollmacht.
Die Einbürgerungsbehörde fragt selbst beim Bundeszentralregister nach. Ein Führungszeugnis musst du in der Regel nicht beibringen — und wenn du es unaufgefordert beantragst, zahlst du eine Gebühr für nichts.
Die Unterlagen sind die eine Hälfte, der Antrag die andere. Er ist zehn Seiten lang und fragt nach früheren Ehen, allen Kindern, beiden Elternteilen, den Wohnorten seit der Geburt und den Einkünften in siebzehn Kategorien.
AmtWerk stellt dir diese Angaben als einfache Fragen in deiner Sprache und trägt sie in das amtliche Formular deines Bundeslandes ein. Zurzeit ist das Nordrhein-Westfalen.
Stand: 05.09.2026
AmtWerk ist eine Ausfüllhilfe und keine Rechtsberatung. Welche Unterlagen in deinem Fall verlangt werden und in welcher Form, entscheidet die zuständige Einbürgerungsbehörde — die Listen unterscheiden sich von Stadt zu Stadt.