33 Fragen, 17 richtige reichen, 60 Minuten, 25 Euro Gebühr. Wer den Test wiederholen darf und wer ihn gar nicht ablegen muss.
Der Einbürgerungstest ist für viele die Hürde, vor der sie am meisten Respekt haben. Die Zahlen dahinter sind überschaubarer, als der Name vermuten lässt.
Er prüft kein Detailwissen, sondern Grundlagen zu Recht, Gesellschaft und Geschichte — und dazu drei Fragen zu dem Bundesland, in dem du wohnst.
Zum Üben gibt es beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen kostenlosen Online-Testfragenkatalog mit allen möglichen Fragen. Der echte Test wird daraus zusammengestellt.
Der Test besteht aus 33 Fragen: 30 zu den Themenbereichen Leben in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft, dazu drei Fragen zu deinem Bundesland.
Bestanden hat, wer mindestens 17 davon richtig beantwortet. Das ist gut die Hälfte.
Für alle 33 Fragen stehen 60 Minuten zur Verfügung. Jede Frage hat vier Antwortmöglichkeiten, von denen genau eine richtig ist.
Die Teilnahme kostet 25 Euro. Diese Gebühr ist unabhängig von der Verwaltungsgebühr, die die Einbürgerungsbehörde später für den Antrag selbst erhebt.
Wer den Test nicht besteht, kann ihn wiederholen. Es gibt dafür keine Sperrfrist und keine Begrenzung auf einen zweiten Versuch.
Jeder Versuch kostet erneut die Teilnahmegebühr.
Wer einen deutschen Schulabschluss hat, muss den Test in der Regel nicht ablegen. Der Abschluss gilt als Nachweis der Kenntnisse.
Welcher Abschluss genügt und ob deiner darunterfällt, entscheidet die Einbürgerungsbehörde — frag dort nach, bevor du dich anmeldest und bezahlst.
Der Antrag fragt, ob du den Einbürgerungstest oder den Test „Leben in Deutschland“ bestanden hast. Die Bescheinigung legst du dem Antrag bei.
Wenn du ihn noch nicht abgelegt hast, ist das kein Grund zu warten: Viele Behörden nehmen den Antrag an und fordern die Bescheinigung nach.
Viele erleben den Antrag als die größere Hürde: zehn Seiten, über vierhundert Felder, alle im Amtsdeutsch — also in einer Sprache, die der Test so gar nicht abfragt.
AmtWerk stellt dir die Angaben als einfache Fragen in deiner Sprache und trägt sie auf Deutsch in das amtliche Formular deines Bundeslandes ein. Zurzeit ist das Nordrhein-Westfalen.
Stand: 05.09.2026
AmtWerk ist eine Ausfüllhilfe und keine Rechtsberatung. Ob in deinem Fall ein Schulabschluss den Test ersetzt und welche Nachweise verlangt werden, entscheidet die zuständige Einbürgerungsbehörde.