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Einbürgerung: Wie lange muss man in Deutschland leben?

Fünf Jahre Aufenthalt, B1, Einbürgerungstest, eigener Lebensunterhalt: was das Staatsangehörigkeitsgesetz heute verlangt — nach beiden Gesetzesänderungen.

Seit Juni 2024 reichen für die Einbürgerung in der Regel fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland. Vorher waren es acht.

Kurz danach gab es eine zweite Änderung, die viele Texte im Netz noch nicht kennen: Die Möglichkeit, bei besonderen Integrationsleistungen schon nach drei Jahren eingebürgert zu werden, wurde Ende Oktober 2025 wieder gestrichen. Wer heute liest, er könne es nach drei Jahren versuchen, liest einen veralteten Text.

Als Ehepartnerin, Ehepartner oder minderjähriges Kind einer Person, die selbst eingebürgert wird, geht es auch früher — dafür gibt es eine eigene Regel im Gesetz.

Was das Gesetz heute verlangt

Fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt

Gezählt wird die Zeit, in der du dich rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland aufgehalten hast. Kurze Urlaube unterbrechen das nicht.

Zeiten mit einer Aufenthaltsgestattung während eines Asylverfahrens zählen nicht in jedem Fall mit. Wie deine Zeiten gerechnet werden, sagt dir deine Einbürgerungsbehörde — das ist der Punkt, an dem sich eine Nachfrage vor dem Antrag am meisten lohnt.

Ein Aufenthaltstitel, der zum Bleiben berechtigt

Verlangt wird ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, eine Blaue Karte EU oder ein Aufenthaltstitel, der auf Dauer angelegt ist. Für EU-Staatsangehörige und Schweizerinnen und Schweizer gilt das Freizügigkeitsrecht.

Mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung ist eine Einbürgerung nicht möglich. Manche befristeten Titel sind ebenfalls ausgeschlossen — es kommt auf den Zweck an, für den sie erteilt wurden.

Der eigene Lebensunterhalt

Du musst deinen Lebensunterhalt und den deiner unterhaltsberechtigten Angehörigen ohne Grundsicherung nach dem SGB II und ohne Sozialhilfe nach dem SGB XII bestreiten können.

Wichtig, weil es oft verwechselt wird: Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag zählen nicht dazu. Wer sie bezieht, hat deswegen keinen Nachteil.

Es gibt eine Ausnahme im Gesetz: Wer in den letzten 24 Monaten mindestens 20 Monate in Vollzeit gearbeitet hat, kann auch dann eingebürgert werden, wenn er ergänzend Leistungen bezieht.

Deutsch auf Niveau B1

Nachgewiesen wird das durch ein Sprachzertifikat, einen deutschen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung.

B1 heißt: Du kannst dich über vertraute Themen zusammenhängend äußern und einen Alltagstext verstehen. Kurse und Prüfungen gibt es an jeder Volkshochschule.

Der Einbürgerungstest

33 Fragen zu Recht, Gesellschaft und Leben in Deutschland. Bestanden hat, wer 17 richtig beantwortet. Er lässt sich beliebig oft wiederholen.

Wer einen deutschen Schulabschluss hat, braucht ihn in der Regel nicht.

Keine Verurteilung — mit einer Grenze nach unten

Kleine Strafen bleiben nach dem Gesetz außer Betracht: Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt und danach erlassen wurden.

Mehrere Strafen werden dabei zusammengezählt. Und diese Grenze gilt nicht, wenn eine Verurteilung wegen einer antisemitischen, rassistischen oder sonst menschenverachtenden Tat erfolgt ist — dann zählt sie in jedem Fall.

Läuft gerade ein Ermittlungsverfahren, wird die Entscheidung über die Einbürgerung bis zum Abschluss ausgesetzt.

Was der Antrag kostet

255 Euro je erwachsener Person

Für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen, die zusammen mit den Eltern eingebürgert werden, sind es 51 Euro. Ein Kind, das eigenständig eingebürgert wird, kostet wieder 255 Euro.

Dazu kommen Kosten, die nicht an die Behörde gehen: der Einbürgerungstest, die Sprachprüfung, und je nach Herkunftsland beglaubigte Übersetzungen von Urkunden.

Auch eine Ablehnung kostet

Wird der Antrag abgelehnt oder zurückgenommen, werden in der Regel 75 Prozent der Gebühr trotzdem fällig. Das steht so im Antragsformular.

Deshalb lohnt es sich, offene Punkte vorher mit der Einbürgerungsbehörde zu klären, statt es einfach zu versuchen.

Wenn die Voraussetzungen passen

Der Antrag selbst ist ein zehnseitiges Formular. Es fragt nach früheren Ehen, allen Kindern, beiden Elternteilen, den Wohnorten seit der Geburt, fünf Jahren Arbeitsverhältnissen und den Einkünften in siebzehn Kategorien.

AmtWerk stellt dir diese Angaben als einfache Fragen in deiner Sprache und trägt sie in das amtliche Formular deines Bundeslandes ein. Zurzeit ist das Nordrhein-Westfalen.

Stand: 04.09.2026

AmtWerk ist eine Ausfüllhilfe und keine Rechtsberatung. Ob du eingebürgert wirst, entscheidet allein deine Einbürgerungsbehörde. Die Angaben geben den Stand des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 4. September 2026 wieder.

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