Welche Formulare und Nachweise du für den Kinderzuschlag brauchst, wie du fehlende Unterlagen nachreichst und wohin der Antrag geht. In sieben Schritten.
Den Kinderzuschlag beantragst du bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, schriftlich oder online. Der Antrag ist umfangreicher als bei anderen Leistungen, weil die Familienkasse dein Einkommen der letzten sechs Monate prüft. Mit der richtigen Reihenfolge ist er gut zu schaffen.
Hier ist der Weg in sieben Schritten.
Kinderzuschlag wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung bewilligt. Fehlen dir noch Nachweise, stell den Antrag trotzdem und reich sie nach.
Mach dir eine erste Einschätzung. Die Familienkasse bietet dafür den KiZ-Lotsen an, und der kostenlose Kurzcheck in der AmtWerk-App zeigt, ob ein Antrag plausibel ist. Beides ist nur eine Orientierung.
Du kannst den Antrag online stellen und die Nachweise gleich hochladen. Der Dienst der Familienkasse heißt Kinderzuschlag Digital (kiz-digital.de). Oder du füllst die Vordrucke aus und schickst sie per Post.
Bei Papier brauchst du den Antrag auf Kinderzuschlag, die Anlage für Antragsteller und Partner und für jedes Kind unter 25 im Haushalt eine Anlage Kind. Je nach Lage kommen weitere Anlagen dazu, etwa für Einkommen aus Selbständigkeit oder für einen Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung. Antragsteller ist der Elternteil, der das Kindergeld bekommt. Wie die Anlage Kind aussieht, steht im Artikel „Anlage Kind ausfüllen: das Blatt für jedes einzelne Kind“.
Bekommst du schon Kinderzuschlag und hat sich in deiner Familie und beim Einkommen nichts wesentlich geändert, kann ein Kurzantrag reichen. Mehr dazu im Artikel „Kinderzuschlag verlängern: Kurzantrag oder voller Antrag?“.
Gebraucht werden Nachweise über das Einkommen der letzten sechs Monate (Lohnabrechnungen oder Verdienstbescheinigungen, Bescheide über andere Leistungen mit Zahlungsnachweis), über die Wohnkosten, über Vermögen und über Ausgaben wie Fahrtkosten, bestimmte Versicherungen und Kinderbetreuung.
Bei Miete zählen die Miete mit Heiz- und Nebenkosten im Monat der Antragstellung. Wer im Eigenheim wohnt, weist die Kosten des gesamten Vorjahres nach. Haushaltsstrom zählt nicht. Haben deine Kinder oder du keinen deutschen oder EU-Pass, kommt eine Kopie des Aufenthaltstitels dazu, falls er der Familienkasse noch nicht vorliegt.
Bei Papier unterschreibst du Antrag und Anlagen und schickst sie im Original an die Familienkasse. Die Nachweise legst du in Kopie bei, nie im Original. Die Familienkasse führt die Akte elektronisch, Papier wird nach kurzer Zeit vernichtet. Nutze die Postanschrift der Familienkasse, nicht die Besucheradresse.
Stellt ihr den Antrag als unverheiratetes Paar gemeinsam, müssen beide unterschreiben.
Sind deine Nachweise noch nicht vollständig, kannst du den Antrag trotzdem stellen. Fehlendes reichst du online über die Funktion „Mitteilung an die Familienkasse“ nach oder per Post. Fehlen Unterlagen, meldet sich die Familienkasse bei dir.
Du bekommst einen Bescheid. Der Kinderzuschlag wird in der Regel zusammen mit dem Kindergeld auf dasselbe Konto gezahlt. Wie lange die Bearbeitung dauert, sagt dir deine Familienkasse.
Der Kinderzuschlag wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung bewilligt. Für Monate davor gibt es ihn nicht. Warte deshalb nicht, bis du jeden Nachweis in der Hand hast, wenn du ihn nachreichen kannst.
Bewilligt wird er für sechs Monate. Danach brauchst du einen neuen Antrag. Wie der neue Antrag zeitlich anschließt, erklärt der Artikel „Kinderzuschlag: Wie lange, ab wann, wann kommt das Geld?“.
AmtWerk führt dich in einfacher Sprache durch die Fragen, auf Deutsch, Türkisch, Ukrainisch, Russisch, Rumänisch, Englisch oder Arabisch, und trägt deine Antworten in den Antrag und in die Anlagen ein, auch in die Anlage Kind für jedes Kind. Du druckst alles aus, unterschreibst und schickst es an die Familienkasse.
Du kannst alle Fragen kostenlos durchgehen und deinen fertigen Antrag vorher ansehen. Bezahlt wird erst am Ende, direkt vor dem Download.
Stand: 05.10.2026
AmtWerk ist eine Ausfüllhilfe und keine Rechtsberatung. Ob und ab wann dir Kinderzuschlag zusteht, entscheidet allein die zuständige Familienkasse. Bitte prüfe alle Angaben vor dem Einreichen selbst.