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Kinderzuschlag: Wer hat Anspruch? Voraussetzungen einfach erklärt

Für wen es Kinderzuschlag gibt, welches Einkommen und Vermögen zählt und wann es ihn nicht gibt: die Voraussetzungen in einfacher Sprache erklärt.

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Eltern, die genug für sich selbst verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp für die ganze Familie reicht. Er kommt zum Kindergeld dazu und wird von der Familienkasse gezahlt, die zur Bundesagentur für Arbeit gehört.

Ob du Anspruch hast, hängt von mehreren Dingen zusammen: von deinen Kindern, von deinem Einkommen, von deinem Vermögen und davon, ob deine Familie sonst auf Grundsicherungsgeld angewiesen wäre. Hier siehst du, wie das zusammenspielt.

Die genauen Euro-Grenzen stehen im Gesetz und in den Hinweisen der Familienkasse (Links im Quellenabschnitt unten). Hier erklären wir, wie sie wirken. Wie viel dir zusteht, rechnet die Familienkasse aus.

Die Voraussetzungen im Überblick

Du hast Anspruch auf Kindergeld für das Kind

Das Kind lebt in deinem Haushalt, ist unverheiratet und noch keine 25 Jahre alt. Außerdem musst du für das Kind Anspruch auf Kindergeld haben. Antragstellerin oder Antragsteller ist der Elternteil, der das Kindergeld bekommt.

Du hast ein bestimmtes Mindesteinkommen

Eltern müssen selbst ein gesetzlich festgelegtes monatliches Einkommen erzielen, damit sie ihren eigenen Bedarf im Wesentlichen decken. Für Alleinerziehende liegt diese Grenze niedriger. Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag zählen dabei nicht mit.

Deine Familie braucht kein Grundsicherungsgeld

Mit Einkommen, Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld soll deine Familie ohne Grundsicherungsgeld auskommen. Wohngeld wird dabei mitgerechnet. Wer in den letzten sechs Monaten vor dem Bewilligungszeitraum ausschließlich Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe oder Leistungen für Asylbewerber bekommen hat, hat keinen Anspruch.

Dein Vermögen ist nicht zu hoch

Erhebliches Vermögen schließt den Kinderzuschlag aus. Die Grenze gilt für die ganze Bedarfsgemeinschaft und steigt mit der Zahl der Personen. Das selbst bewohnte Eigenheim zählt nicht mit.

Welches Einkommen zählt

Maßgeblich ist das durchschnittliche Einkommen der Eltern und des Kindes in den letzten sechs Monaten vor dem Bewilligungszeitraum. Zum Einkommen aus Arbeit zählen alle Einnahmen aus Arbeitnehmertätigkeit, auch Minijobs, Ausbildungsvergütungen und Einkommen aus Freiwilligendiensten. Bei Selbständigen zählen die Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben der letzten sechs Monate.

Die Familienkasse stellt deinem Einkommen den Bedarf deiner Familie gegenüber. Liegt das Einkommen darüber, sinkt der Kinderzuschlag um 45 Prozent des Betrags, um den die Erwerbseinkünfte den Bedarf übersteigen. Anderes Einkommen und Vermögen der Eltern mindern ihn in voller Höhe. Eigenes Einkommen des Kindes wird nur bei diesem Kind berücksichtigt und mindert dessen Kinderzuschlag um 45 Prozent.

Was als Vermögen gilt

Zum Vermögen zählen laut den Hinweisen der Familienkasse unter anderem nicht selbst genutzte Immobilien und Grundstücke, Bargeld, Girokonten, Kreditkartenkonten, PayPal, Tagesgeld und Kryptowährungen, Sparkonten und Sparbriefe, Wertpapiere, Bausparverträge, Versicherungen mit Prämienrückgewähr wie Kapitallebensversicherungen, Edelmetalle, Schmuck und Gemälde. Ein Auto oder Motorrad zählt erst, wenn sein Verkaufswert eine bestimmte Grenze übersteigt.

Es kommt auf dein eigenes Vermögen und das der Angehörigen an, die mit dir im Haushalt leben, egal ob es im Inland oder im Ausland liegt.

Besondere Fälle

Unverheiratete Paare mit Kindern aus früheren Beziehungen

Leben beide Partner mit eigenen Kindern im Haushalt, beantragen beide Kinderzuschlag, jeder für seine Kinder. Der Antrag kann gemeinsam gestellt werden, und die Familienkasse rechnet das Einkommen der ganzen Familie zusammen.

Kinder ohne Kindergeld

Bekommst du für ein Kind unter 25 im Haushalt kein Kindergeld, müssen trotzdem die Einnahmen und Ausgaben dieses Kindes angegeben werden, weil sie für die Berechnung gebraucht werden.

Mehrbedarfe

Besondere Lebensumstände wie Alleinerziehung, Schwangerschaft oder kostenaufwändige Ernährung erhöhen den Bedarf einer Person. Ein Mehrbedarf führt aber nicht dazu, dass der Kinderzuschlag steigt. Er kann sogar dazu führen, dass Grundsicherungsgeld statt Kinderzuschlag in Frage kommt.

Was du zusätzlich bekommen kannst

Wer Kinderzuschlag bezieht, kann auch Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, etwa Zuschüsse für Schulbedarf, Ausflüge und Mittagessen. Mehr dazu im Artikel „Bildung und Teilhabe: Was Wohngeld- und Kinderzuschlag-Familien zusätzlich zusteht“. Wie Kinderzuschlag, Wohngeld und Grundsicherungsgeld zusammenhängen, erklärt der Artikel „Wohngeld, Kinderzuschlag oder Grundsicherungsgeld: Welche Leistung passt?“.

Den Kinderzuschlag mit AmtWerk beantragen

AmtWerk beginnt mit einem kostenlosen Kurzcheck und führt dich dann in einfacher Sprache durch den Antrag, auf Deutsch, Türkisch, Ukrainisch, Russisch, Rumänisch, Englisch oder Arabisch. Deine Antworten trägt AmtWerk an der richtigen Stelle in die amtlichen Formulare ein, auch in die Anlage Kind für jedes Kind.

Du kannst alle Fragen kostenlos durchgehen und deinen fertigen Antrag vorher ansehen. Bezahlt wird erst am Ende, direkt vor dem Download.

Quellen

Stand: 05.10.2026

AmtWerk ist eine Ausfüllhilfe und keine Rechtsberatung. Ob du Anspruch auf Kinderzuschlag hast und in welcher Höhe, entscheidet allein die zuständige Familienkasse. Bitte prüfe alle Angaben vor dem Einreichen selbst.

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