Vorläufige und abschließende Erklärung, drei Ausgaben-Tabellen, das Kraftfahrzeug: die neun Seiten der Anlage EKS für Selbständige und Freiberufler Abschnitt für Abschnitt erklärt.
Die Anlage EKS gehört zum Antrag auf Grundsicherung (vormals Bürgergeld), wenn du oder eine andere Person deiner Bedarfsgemeinschaft über 15 Jahren selbständig oder freiberuflich tätig ist. EKS steht für Einkommen aus selbständiger Tätigkeit. Sie ersetzt für diese Person die normale Anlage EK.
Das Formular hat neun Seiten und funktioniert anders als die meisten anderen Anlagen: Es fragt nicht nach einem einzelnen Betrag, sondern nach einer vollständigen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den gesamten Bewilligungszeitraum, meist sechs Monate. Wer ein eigenes Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit hat, braucht dafür in aller Regel eine betriebswirtschaftliche Auswertung oder zumindest die eigenen Kontoauszüge und Belege.
Leg dir vor dem Ausfüllen deine Kontoauszüge, alle Belege der letzten Monate und, falls vorhanden, eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung mit Summen- und Saldenliste von deiner Steuerberatung bereit.
Gleich zu Beginn fragt die Anlage EKS, ob deine Angaben vorläufig oder abschließend sind. Das ist keine Formalie, sondern bestimmt den Zeitraum, für den du rechnest.
Am Anfang eines Bewilligungszeitraums gibst du eine vorläufige Erklärung ab: eine Schätzung dessen, was du in den kommenden Monaten voraussichtlich einnimmst und ausgibst. Ist der Bewilligungszeitraum vorbei, folgt eine abschließende Erklärung mit den tatsächlichen Zahlen und Belegen dazu. Beides läuft über exakt dasselbe Formular — nur das Kreuz bei dieser einen Frage unterscheidet sich.
Wer die abschließende Erklärung vergisst, riskiert eine vorläufige Rückrechnung durch das Jobcenter auf Grundlage der geschätzten Werte — die selten genau zu den echten Zahlen passt.
Hier trägst du Monat für Monat ein, was dein Betrieb eingenommen hat: die eigentlichen Betriebseinnahmen, aber auch Privatentnahmen von Waren, sonstige betriebliche Einnahmen und Zuwendungen von Dritten. Wer umsatzsteuerpflichtig ist, trägt zusätzlich die vereinnahmte und die vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer separat ein.
Am Ende jeder Spalte steht die Summe der Betriebseinnahmen für diesen Monat — das ist der Umsatz, noch nicht der Gewinn.
Die Ausgabenseite ist die aufwendigste: Wareneinkauf, Personalkosten getrennt nach Voll-, Teilzeit-, geringfügig Beschäftigten und mithelfenden Familienangehörigen, betriebliche Raumkosten, Versicherungen, Werbung — das ist erst der erste Teil.
Der zweite Teil dreht sich vor allem um ein betriebliches oder privates Kraftfahrzeug (eigener Abschnitt weiter unten) sowie Reisekosten, Investitionen und Büromaterial. Der dritte Teil sammelt Telefon-, Beratungs- und Fortbildungskosten, weitere sonstige Betriebsausgaben, Schuldzinsen und Darlehenstilgungen sowie die gezahlte Vor- und Umsatzsteuer.
Am Ende von Teil 3 stehen zwei Zeilen, auf die alles andere hinausläuft: die Summe aller Betriebsausgaben und darunter der Gewinn — Betriebseinnahmen aus Tabelle A abzüglich dieser Summe. Dieser Gewinn ist die Zahl, die für den Antrag zählt, nicht der Umsatz aus Tabelle A.
Erst nachdem der Gewinn feststeht, kommen die persönlichen Absetzungen: Einkommensteuervorauszahlungen, Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, eine Kfz-Haftpflichtversicherung, gegebenenfalls eine geförderte Altersvorsorge nach § 82 Einkommensteuergesetz.
Zu jeder Absetzung gehören zwei weitere Angaben: die Höhe und der Zahlungsrhythmus — monatlich, quartalsweise oder zu festen Terminen. Ohne den Rhythmus kann das Jobcenter eine jährliche oder quartalsweise Zahlung nicht korrekt auf die Monate verteilen.
Ein Fahrzeug gilt als betrieblich, wenn es zu mindestens der Hälfte für die selbständige Tätigkeit genutzt wird. Nur dann gehören Steuern, Versicherung, laufende Kosten und Reparaturen in die entsprechenden Zeilen von Tabelle B — und nur dann verlangt das Jobcenter dafür ein Fahrtenbuch als Nachweis.
Bei einem privaten Fahrzeug trägst du stattdessen ausschließlich die betrieblich gefahrenen Kilometer in die dafür vorgesehene eigene Zeile ein, zu einer im Formular selbst genannten festen Centpauschale je Kilometer. Fahrten zur Betriebsstätte zählen dabei nicht mit — die stehen erst ganz am Ende des Formulars bei den persönlichen Ausgaben.
Die letzte Seite fragt getrennt vom Betrieb nach zwei persönlichen Posten: den Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte mit dem eigenen Fahrzeug (einfache Strecke in Kilometern und Arbeitstage pro Woche) und einer Verpflegungsmehraufwendung, wenn du an mindestens zwölf Stunden am Tag von zu Hause oder deinem gewohnten Arbeitsort abwesend bist, ohne eine doppelte Haushaltsführung zu haben.
Beide Angaben betreffen dich als Person, nicht deinen Betrieb — deshalb stehen sie in einem eigenen Abschnitt nach den drei Tabellen.
Die Anlage EKS wird zweimal unterschrieben: Abschnitt E von der antragstellenden Person (bestätigt die persönlichen Daten und den Bewilligungszeitraum), Abschnitt H von der selbständigen oder freiberuflich tätigen Person (bestätigt die Angaben zum Betrieb und zum Einkommen).
Bist du selbst diese selbständige Person, unterschreibst du an beiden Stellen. Ist es jemand anderes aus deiner Bedarfsgemeinschaft — zum Beispiel dein Partner oder deine Partnerin — braucht das Formular beide Unterschriften von zwei verschiedenen Personen.
Für den Antrag zählt allein der Gewinn am Ende von Tabelle B — Einnahmen minus Ausgaben. Wer stattdessen die Summe aus Tabelle A einträgt oder danach gefragt wird, verwechselt Umsatz mit Gewinn.
Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist eine zweite, abschließende Erklärung mit den tatsächlichen Zahlen fällig — sie kommt nicht automatisch, sondern muss aktiv nachgereicht werden.
Wird ein privat genutztes Fahrzeug versehentlich wie ein betriebliches abgerechnet (volle Kosten statt nur der betrieblichen Kilometer), fällt das bei der Prüfung auf und verzögert die Bearbeitung.
AmtWerk trägt die persönlichen Daten, den Firmennamen beziehungsweise die Tätigkeit sowie den Beginn der Selbständigkeit automatisch in die Anlage EKS ein.
Die drei Tabellen zu Einnahmen, Ausgaben und Absetzungen füllt AmtWerk bewusst nicht automatisch aus. Der tatsächliche Gewinn wird über die mehrseitige Rechnung ermittelt, nicht über einen einzelnen Eingabewert — eine falsch zugeordnete Zahl in der falschen Zeile wäre für deinen Antrag riskanter als eine Tabelle, die du mit deinen eigenen Unterlagen von Hand ausfüllst. Die amtlichen Ausfüllhinweise für Selbständige, die dem Formular beiliegen, sowie deine Steuerberatung helfen dabei am zuverlässigsten.
AmtWerk stellt dir die Fragen zum Hauptantrag und zu allen anderen Anlagen, die für dich gelten, in einfacher Sprache — auf Deutsch, Türkisch, Ukrainisch, Russisch, Rumänisch, Englisch oder Arabisch — und trägt deine Antworten automatisch in die amtlichen Formulare ein.
Du kannst alle Fragen kostenlos durchgehen und deinen fertigen Antrag vorher ansehen. Bezahlt wird erst am Ende, direkt vor dem Download.
Stand: 26.08.2026
AmtWerk ist eine Ausfüllhilfe und keine Rechtsberatung. Was dir zusteht und wie dein Gewinn aus Selbständigkeit angerechnet wird, entscheidet allein das zuständige Jobcenter. Bitte prüfe alle Angaben vor dem Einreichen selbst.