Für jede Person ab 15 in der Bedarfsgemeinschaft ein eigenes Blatt: die Abgrenzung zu Anlage KI und HG, die entscheidende Frage 13 und welche weiteren Anlagen daraus folgen.
Die Anlage WEP gehört zum Antrag auf Grundsicherung (vormals Bürgergeld). WEP steht für „weitere Person“. Du füllst sie für jede Person ab 15 Jahren aus, die mit dir in einer Bedarfsgemeinschaft lebt — für deine Partnerin oder deinen Partner ebenso wie für ein Kind, das 15 geworden ist.
Pro Person ein eigenes Blatt: Zwei Personen über 15 bedeuten zwei Anlagen WEP. Der Hauptantrag deckt nur dich selbst ab.
Leg dir für jede Person Ausweis, Sozialversicherungsnummer und Steuer-Identifikationsnummer bereit. Nach der Steuer-ID wird bei jeder Person gefragt, und sie ist erfahrungsgemäß das, was am längsten gesucht wird.
Drei Anlagen betreffen andere Menschen im Haushalt, und sie werden regelmäßig vertauscht. Die Unterscheidung läuft über zwei Fragen: Wie alt ist die Person — und gehört sie überhaupt zu deiner Bedarfsgemeinschaft?
Für Personen ab 15 Jahren, die zu deiner Bedarfsgemeinschaft gehören: Partnerin oder Partner, eigene Kinder ab 15, Kinder deiner Partnerin oder deines Partners ab 15.
Für Kinder unter 15 Jahren in der Bedarfsgemeinschaft. Wird ein Kind während des Bewilligungszeitraums 15, ändert sich damit auch die zuständige Anlage.
Für Menschen, die zwar mit dir zusammenwohnen, aber nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören — typischerweise Geschwister, Eltern oder Großeltern.
Der Unterschied ist nicht nur formal: Für die Bedarfsgemeinschaft wird gemeinsam gerechnet, für eine bloße Haushaltsgemeinschaft nicht.
Auf der ersten Seite wirst du gefragt, in welcher Beziehung du zu der Person stehst. Diese Frage ist die Weiche des ganzen Formulars, und sie wird leicht überlesen.
Kreuzt du „leibliches Kind“, „Kind meiner Partnerin/meines Partners“, „Adoptivkind“, „Ehegattin/Ehegatte“ oder „Partnerin/Partner“ an, füllst du das Formular normal weiter aus. Bei „Partnerin/Partner“ ohne Trauschein kommt zusätzlich die Anlage VE dazu.
Kreuzt du dagegen „verwandte oder verschwägerte Person“ oder „sonstige Person“ an, springst du direkt zur Unterschrift — der ganze Mittelteil entfällt. Stattdessen ist die Anlage HG beziehungsweise die Anlage VE fällig. Wer das übersieht, füllt sechs Seiten aus, die niemand braucht.
Oben stehst du als antragstellende Person, darunter die Person, um die es auf diesem Blatt geht. Diese Reihenfolge wird oft vertauscht — dann behauptet das Formular, jemand anderes habe den Antrag gestellt.
Bei der zweiten Person werden auch Geburtsort, Geburtsland und Staatsangehörigkeit abgefragt, außerdem ein früherer Name, falls vorhanden.
Aufenthaltstitel, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, gegebenenfalls die Ausländerzentralregisternummer und eine Verpflichtungserklärung, falls jemand die Kosten des Aufenthalts zugesagt hat. Ohne ausländische Staatsangehörigkeit bleibt der Abschnitt leer.
Der längste Abschnitt. Familienstand, Erwerbsfähigkeit, Schwangerschaft, Schule oder Ausbildung, beantragte andere Leistungen, Behinderung, besondere Bedarfe, Aufenthalt in einer stationären Einrichtung.
„Erwerbsfähig“ hat hier eine feste Bedeutung: gesundheitlich in der Lage, regelmäßig mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Es geht nicht darum, ob die Person gerade eine Stelle hat.
Ein Rückblick über fünf Jahre: frühere Beschäftigungen mit Zeiträumen, offene Lohnansprüche, Selbständigkeit, Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld oder Elterngeld, Wehr- oder Freiwilligendienst, Pflege von Angehörigen.
Traf nichts davon zu, gibt es ein freies Feld für die Frage, wovon die Person bisher gelebt hat. Diese Angaben dienen der Prüfung, ob noch Ansprüche gegenüber anderen Stellen bestehen, die der Grundsicherung vorgehen.
Name der Krankenkasse und die Frage, ob die Person gesetzlich familien- oder pflichtversichert ist. Ist sie privat, freiwillig gesetzlich oder gar nicht versichert, kommt zusätzlich die Anlage SV dazu.
Das Formular ist auch eine Verteilstelle: An mehreren Stellen führt ein Ja dazu, dass ein weiteres Blatt fällig wird. Getrennt lebend oder geschieden verlangt die Anlage UH1. Eine Schwangerschaft, bei der der Kindsvater nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört, die Anlage UH2. Ist die Person unter 25 und lebt ein Elternteil außerhalb, kommt die Anlage UH3 dazu.
Weiter unten geht es genauso: kostenaufwändige Ernährung aus medizinischen Gründen führt zur Anlage MEB, ein unabweisbarer besonderer Bedarf zur Anlage BB, ein Unfall oder Gesundheitsschaden durch Dritte zur Anlage UF.
Diese Verweise stehen klein hinter den Antwortmöglichkeiten und werden häufig übersehen. Ein fehlendes Blatt ist der häufigste Grund, warum das Jobcenter nachfragt und sich die Bearbeitung um Wochen verschiebt.
Jede Person ab 15 braucht ihr eigenes Blatt. Zwei Namen auf einem Formular führen dazu, dass eine der beiden Personen im Antrag schlicht fehlt.
Die Anlage WEP ersetzt nicht die Einkommenserklärung. Für jede Person der Bedarfsgemeinschaft ist zusätzlich eine eigene Anlage EK Pflicht — auch dann, wenn sie kein Einkommen hat.
Bei „verwandte oder verschwägerte Person“ und bei „sonstige Person“ endet das Formular an dieser Stelle. Was danach ausgefüllt wird, wertet das Jobcenter nicht aus.
Ganz am Ende steht ein Absatz zu Bildung und Teilhabe: Personen unter 25 können Anspruch auf Leistungen wie gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, persönlichen Schulbedarf oder Zuschüsse zu Vereinsbeiträgen haben. Geprüft wird das bereits mit dem Antrag auf Grundsicherung, ein gesonderter Antrag ist nur für zusätzliche Lernförderung nötig.
Für Kinder ab 15 Jahren solltest du grundsätzlich eine Schulbescheinigung beilegen.
AmtWerk fragt die Angaben zu jeder weiteren Person in einfacher Sprache ab — auf Deutsch, Türkisch, Ukrainisch, Russisch, Rumänisch, Englisch oder Arabisch — und trägt sie an der richtigen Stelle in das amtliche Formular ein. Hat die Person eigenes Einkommen, erzeugt AmtWerk zusätzlich die dafür nötige zweite Anlage EK.
Welche weiteren Anlagen sich aus den Antworten ergeben, entscheidet AmtWerk anhand deiner Angaben mit — du musst die kleingedruckten Verweise im Formular also nicht selbst verfolgen.
Du kannst alle Fragen kostenlos durchgehen und deinen fertigen Antrag vorher ansehen. Bezahlt wird erst am Ende, direkt vor dem Download.
Stand: 26.08.2026
AmtWerk ist eine Ausfüllhilfe und keine Rechtsberatung. Wer zu deiner Bedarfsgemeinschaft gehört und was dir zusteht, entscheidet allein das zuständige Jobcenter. Bitte prüfe alle Angaben vor dem Einreichen selbst.