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Anlage KDU ausfüllen: Was in welches Feld gehört

Die Anlage KDU fragt deine Wohnkosten ab: Kaltmiete, Nebenkosten, Heizung, Wohnfläche, Vermieter, Einzugsdatum. Feld für Feld erklärt, was gemeint ist und wo du es findest.

Die Anlage KDU gehört zum Antrag auf Grundsicherung (vormals Bürgergeld). KDU steht für Kosten der Unterkunft. Auf diesem Blatt trägst du ein, was dein Wohnen jeden Monat kostet.

Du brauchst die Anlage, wenn du Miete oder Wohnkosten hast, die das Jobcenter übernehmen soll. Der Hauptantrag allein reicht dafür nicht — die Zahlen zur Wohnung stehen auf diesem separaten Blatt.

Leg dir deinen Mietvertrag und die letzte Nebenkostenabrechnung bereit. Damit hast du fast alles beisammen.

Die sechs Angaben, Feld für Feld

1. Kaltmiete pro Monat

Die Kaltmiete ist die Miete ohne Nebenkosten und ohne Heizung. Sie steht in deinem Mietvertrag, oft als „Grundmiete“ oder „Nettokaltmiete“ bezeichnet.

Der häufigste Fehler an dieser Stelle: Man schreibt den Betrag hin, den man jeden Monat überweist. Das ist aber die Warmmiete — also Kaltmiete plus Nebenkosten plus Heizung. Hier ist nur der Kaltmiet-Anteil gefragt.

Wenn dein Mietvertrag nur eine Gesamtsumme nennt und keine Aufteilung, steht die Aufteilung meist in der letzten Nebenkostenabrechnung.

2. Nebenkosten pro Monat (ohne Heizung)

Das sind die Betriebskosten: Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Hausmeister, Treppenhausreinigung, Grundsteuer, Gebäudeversicherung.

Du trägst den Betrag ein, den du monatlich vorauszahlst — nicht das Ergebnis der Jahresabrechnung. Die Vorauszahlung steht im Mietvertrag.

Wichtig: Die Heizung gehört hier nicht hinein, auch wenn sie in deiner Abrechnung mit den anderen Nebenkosten zusammensteht. Sie hat ein eigenes Feld.

3. Heizkosten pro Monat

Die Heizung wird getrennt abgefragt, weil das Jobcenter sie anders bewertet als die Miete.

Zahlst du eine monatliche Vorauszahlung an den Vermieter, trägst du diese ein. Heizt du selbst mit Gas oder Strom und hast einen eigenen Vertrag mit dem Versorger, nimmst du deinen monatlichen Abschlag.

Bei Öl oder Holz kaufst du nicht monatlich, sondern einmal im Jahr eine größere Menge. Dann rechne den Jahresbetrag durch zwölf und trage das Ergebnis ein. Die Rechnung solltest du aufheben — das Jobcenter fragt danach.

4. Wohnfläche in Quadratmetern

Steht im Mietvertrag. Falls nicht: In der Nebenkostenabrechnung taucht sie fast immer auf, weil viele Kosten nach Fläche verteilt werden.

Das Jobcenter prüft mit dieser Zahl, ob die Wohnung zur Größe deines Haushalts passt. Die genauen Grenzen legt jede Kommune selbst fest, sie sind also von Ort zu Ort verschieden.

5. Name der Vermieterin oder des Vermieters

Genau so, wie es im Mietvertrag steht. Bei einer Wohnungsgesellschaft ist das der Firmenname, nicht der Name der Hausverwaltung oder des Sachbearbeiters.

Das Jobcenter braucht die Angabe, um deine Mietangaben prüfen und die Miete gegebenenfalls direkt überweisen zu können.

6. Seit wann du in der Wohnung wohnst

Das Datum aus deinem Mietvertrag — der Beginn des Mietverhältnisses, nicht der Tag, an dem du die Möbel getragen hast.

Bei einem kürzlichen Umzug schaut das Jobcenter genauer hin, ob die neuen Wohnkosten angemessen sind. Das ist ein normaler Prüfschritt, kein schlechtes Zeichen.

Drei Stolperstellen, die oft Rückfragen auslösen

Warmmiete statt Kaltmiete

Der mit Abstand häufigste Fehler. Prüf noch einmal, ob die drei Beträge zusammen ungefähr das ergeben, was du tatsächlich überweist.

Heizkosten doppelt

Wer die Heizung schon bei den Nebenkosten mitgezählt hat und sie dann noch einmal im eigenen Feld einträgt, meldet zu hohe Wohnkosten. Das fällt bei der Prüfung auf und kostet Zeit.

Fehlender Mietvertrag

Ohne Nachweis bleibt der Antrag liegen. Wenn du den Vertrag nicht mehr findest, frag deinen Vermieter nach einer Kopie oder einer Mietbescheinigung — dafür gibt es beim Jobcenter ein eigenes Formular.

Wohnst du zur Untermiete oder bei Familie?

Auch dann hast du Wohnkosten, die zählen. Du brauchst dafür etwas Schriftliches von der Person, an die du zahlst — einen Untermietvertrag oder wenigstens eine formlose Bestätigung mit Betrag und Datum. Eine mündliche Absprache reicht dem Jobcenter nicht.

Was danach passiert

Das Jobcenter prüft, ob deine Wohnkosten für die Größe deines Haushalts als angemessen gelten. Wie hoch die Grenzen sind, legt jede Stadt und jeder Landkreis selbst fest — deshalb steht in diesem Text bewusst keine Zahl. Deine zuständige Stelle nennt dir die Werte auf Nachfrage.

Liegen deine Kosten darüber, werden sie in aller Regel zunächst weiter übernommen, und du bekommst eine Aufforderung, die Kosten zu senken. Was in deinem Fall gilt, entscheidet allein das Jobcenter.

Die Anlage KDU automatisch ausfüllen lassen

AmtWerk stellt dir diese Fragen in einfacher Sprache — auf Deutsch, Türkisch, Ukrainisch, Russisch, Englisch oder Arabisch — und trägt deine Antworten anschließend an der richtigen Stelle in das amtliche Formular ein. Zusammen mit dem Hauptantrag und allen weiteren Anlagen, die für dich gelten.

Du kannst alle Fragen kostenlos durchgehen und deinen fertigen Antrag vorher ansehen. Bezahlt wird erst am Ende, direkt vor dem Download.

Stand: 12.08.2026

AmtWerk ist eine Ausfüllhilfe und keine Rechtsberatung. Was dir zusteht und welche Kosten übernommen werden, entscheidet allein das zuständige Jobcenter. Bitte prüfe alle Angaben vor dem Einreichen selbst.

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